Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat sich der Rat eine Geschäftsordnung zu geben.

Die vorliegende Geschäftsordnung wurde am 15. Dezember 2016 vom Rat der Gemeinde Lemwerder beschlossen.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat am 14.09.2021 eine Mustergeschäftsordnung angekündigt, die noch nicht vorliegt.

Für den Übergang wird vorgeschlagen, die bisherige Geschäftsordnung zu übernehmen.

Der Rat beschloss einstimmig die vorliegende Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften.

 


Sachverhalt: Gem. § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat sich die Vertretung eine Geschäftsordnung zu geben.

 

Anliegend ist die bisherige Geschäftsordnung in der Fassung vom 15.12.2016  beigefügt.

 

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat am 14.09.2021 eine Muster-Geschäftsordnung für Anfang Oktober 2021 angekündigt. Die Verwaltung geht daher von einer kurzfristigen Mitteilung aus.

 

Für den Übergang wird vorgeschlagen, die bisherige Geschäftsordnung zu übernehmen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

 -

Enthaltung:

 -