Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: abgestimmt
Vorlage: FB II/066/2021
Der Entwurf der
Außenbereichsatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Sannau wird von
Herrn Zippel von dem Planungsbüro P3 aus Oldenburg vorgestellt.
Eine
Gebietsabstimmung sei bereits mit dem Landkreis Wesermarsch erfolgt.
Des Weiteren seien
die Rahmenbedingungen der Außenbereichssatzung in Einklang mit dem
Denkmalschutz gebracht worden.
Zur Verdeutlichung
differenziert Herr Zippel zwischen einem Bebauungsplan und der Aufstellung der
Außenbereichssatzung für den Ortsteil Sannau.
Anhand einer
Präsentation stellt er die einzelnen Punkte des Satzungsentwurfes vor.
Zunächst grenzt er
den Satzungsbereich anhand der in der Präsentation enthaltenen Planzeichnung
ein. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit werden dem Wohnzweck
dienende Vorhaben sowie kleine Handwerk- und Gewerbebetriebe nach § 35 Abs. 6
BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauBG benannt.
Nach den
Zulässigkeitsbestimmungen seien Wohngebäude und kleine nicht störende
Handwerks-und Gewerbebetriebe in dem Gebiet gestattet. Zudem sei nur eine
offene Bauweise und das Errichten von Doppel – und Einzelhäusern zulässig. Die
Mindestgrundstücksgröße beträgt nach diesem Entwurf 900 m2 sowie die
zulässige überbaubare Grundfläche maximal 200 m2. Die Grundfläche
eines Gebäudes dürfe 180 m2 nicht überschreiten. Auch sei weiterhin
bestimmt, dass bauliche Anlagen bis zu einem Vollgeschoss zulässig seien.
Weitergehende Zulässigkeitsbestimmungen können dem Entwurf der
Außenbereichssatzung Sannau im § 3 entnommen werden. Im weiteren Verlauf geht
Herr Zippel auf den Naturschutzrechtlichen Ausgleich ein. Im § 4 des Entwurfes
sei unteranderem bestimmt, dass die Überbauung von Grundstücken auszugleichen
sei. Daher wird bestimmt, dass ein Streuobstwiese im Verhältnis 1:3 von den
Eigentümern auszulegen ist.
Herr Zippel stellt
ebenso die Bedenken und Interessen zur Aufstellung der Außenbereichssatzung
vor, welche aus einer Bürgerbefragung ergingen.
Ratsfrau Warnke
fordert weitere Einschränkungen für Gewerbetreibende.
Herr Zippel
erklärt, dass weitere Einschränkungen als die Benennung von nicht störenden
Gewerbe, nicht möglich sei, da es rechtlich sehr schwierig sei, weitere
Differenzierungen zu treffen.
Ratsfrau Ludwig
erfragt, ob es Beschränkungen hinsichtlich der Firsthöhe gäbe.
Seitens des
Planungsbüros wird auf Abs. 9 der Zulässigkeitsbestimmungen verwiesen und eine
Beschränkung die sich hieraus ergebe.
Seitens Ratsfrau
Rosenow wird eingebracht, dass ein Konflikt zwischen den
Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes und der Versiegelung bestehe, daher
solle die Bebauung des nördlichen Teils des Planungsbereiches sowie das
Verhältnis zwischen dem bebaubaren Grund und Boden und der Ausgleichsfläche
überdacht werden.
Ebenfalls äußert
Ratsherr Schöne Bedenken hinsichtlich der Größe der Ausgleichsfläche sowie dem
erhöhten Verkehrsaufkommen durch mögliche Gewerbebetriebe.
Ratsherr Wohlers
stellt den Antrag, die Einwohnerfragestunde zu diesen TOP vorzuziehen, damit
die Anwesenden Anwohner beteiligt werden können.
Dem Antrag wird
einstimmig stattgegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |
Es werden keine
Fragen von den Einwohnern gestellt.
Nach weitergehende
Diskussion über mögliche Abänderungen der Außenbereichssatzung, kommt es zu
diversen Anträgen über die Änderung der Außenbereichssatzung Sannau.
1.) In
geheimer Abstimmung wird darüber abgestimmt, ob das Verfahren zur Aufstellung
der Außenbereichssatzung eingestellt werden soll.
Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich dagegen,
dass Verfahren einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
3 |
Nein: |
16 |
Enthaltung: |
0 |
2.) Es
wird öffentlich darüber abgestimmt, ob der Bereich der Satzung um die
nördlichen Grundstücke, welche noch nicht in der bisherigen Planung enthalten
sind, erweitert werden soll.
Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich
für die Hinzunahme der Grundstücke.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
2 |
Ratsherr Wohlers betont, dass dies ein unsinniges
Abstimmverhalten sei, da so keine Abstimmung mehr über die Streichung der
bereits in der Außenbereichssatzung enthaltenen Grundstücke möglich wäre.
3.) In
geheimer Abstimmung wird darüber abgestimmt, die bereits in der Satzung enthaltenen,
nördlichen Grundstücke in den Geltungsbereich hinzuzunehmen.
Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich
dafür.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
7 |
Enthaltung: |
1 |
4.) Es
wird öffentlich darüber abgestimmt, die
Grundstücksgröße pro Wohneinheit auf 1.300 m2 zu erweitern.
Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich
für die Erweiterung der Grundstücksgröße.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
- |
5.) Es
wird öffentlich darüber abgestimmt, ob die Ausübung eines nicht störenden
Gewerbes erlaubt werden soll.
Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich gegen die
Erlaubnis zur Ausübung eines nicht störenden Gewerbes.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
4 |
Nein: |
11 |
Enthaltung: |
4 |
6.) Es
wird öffentlich über die verpflichtende Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen
in die Außenbereichssatzung mit aufgenommen werden soll.
Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich
für die Verpflichtenden Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
1 |
Herr Zippel weist darauf hin, dass keine
rechtliche Grundlage bestünde, um die Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen
verpflichtend zu gestalten.
Frau
Bürgermeisterin Christina Winkelmann erklärt, dass die neue Auslegung der Außenbereichssatzung
mit den Änderungen am 16.12.2021 vom Verwaltungsausschuss beschlossen werden
solle.
Es wird einstimmig
beschlossen, dass Planungsbüro P3 mit der Einarbeitung der Änderungen in die
Außenbereichssatzung Sannau zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |