Der Entwurf der Außenbereichsatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Sannau wird von Herrn Zippel von dem Planungsbüro P3 aus Oldenburg vorgestellt.

Eine Gebietsabstimmung sei bereits mit dem Landkreis Wesermarsch erfolgt.

Des Weiteren seien die Rahmenbedingungen der Außenbereichssatzung in Einklang mit dem Denkmalschutz gebracht worden.

Zur Verdeutlichung differenziert Herr Zippel zwischen einem Bebauungsplan und der Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Sannau.

Anhand einer Präsentation stellt er die einzelnen Punkte des Satzungsentwurfes vor.

Zunächst grenzt er den Satzungsbereich anhand der in der Präsentation enthaltenen Planzeichnung ein. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit werden dem Wohnzweck dienende Vorhaben sowie kleine Handwerk- und Gewerbebetriebe nach § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauBG benannt.

Nach den Zulässigkeitsbestimmungen seien Wohngebäude und kleine nicht störende Handwerks-und Gewerbebetriebe in dem Gebiet gestattet. Zudem sei nur eine offene Bauweise und das Errichten von Doppel – und Einzelhäusern zulässig. Die Mindestgrundstücksgröße beträgt nach diesem Entwurf 900 m2 sowie die zulässige überbaubare Grundfläche maximal 200 m2. Die Grundfläche eines Gebäudes dürfe 180 m2 nicht überschreiten. Auch sei weiterhin bestimmt, dass bauliche Anlagen bis zu einem Vollgeschoss zulässig seien. Weitergehende Zulässigkeitsbestimmungen können dem Entwurf der Außenbereichssatzung Sannau im § 3 entnommen werden. Im weiteren Verlauf geht Herr Zippel auf den Naturschutzrechtlichen Ausgleich ein. Im § 4 des Entwurfes sei unteranderem bestimmt, dass die Überbauung von Grundstücken auszugleichen sei. Daher wird bestimmt, dass ein Streuobstwiese im Verhältnis 1:3 von den Eigentümern auszulegen ist.

Herr Zippel stellt ebenso die Bedenken und Interessen zur Aufstellung der Außenbereichssatzung vor, welche aus einer Bürgerbefragung ergingen.

 

Ratsfrau Warnke fordert weitere Einschränkungen für Gewerbetreibende.

Herr Zippel erklärt, dass weitere Einschränkungen als die Benennung von nicht störenden Gewerbe, nicht möglich sei, da es rechtlich sehr schwierig sei, weitere Differenzierungen zu treffen.

 

Ratsfrau Ludwig erfragt, ob es Beschränkungen hinsichtlich der Firsthöhe gäbe.

Seitens des Planungsbüros wird auf Abs. 9 der Zulässigkeitsbestimmungen verwiesen und eine Beschränkung die sich hieraus ergebe.

Seitens Ratsfrau Rosenow wird eingebracht, dass ein Konflikt zwischen den Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes und der Versiegelung bestehe, daher solle die Bebauung des nördlichen Teils des Planungsbereiches sowie das Verhältnis zwischen dem bebaubaren Grund und Boden und der Ausgleichsfläche überdacht werden.

Ebenfalls äußert Ratsherr Schöne Bedenken hinsichtlich der Größe der Ausgleichsfläche sowie dem erhöhten Verkehrsaufkommen durch mögliche Gewerbebetriebe.

 

Ratsherr Wohlers stellt den Antrag, die Einwohnerfragestunde zu diesen TOP vorzuziehen, damit die Anwesenden Anwohner beteiligt werden können.

Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

-

Enthaltung:

-

 

Es werden keine Fragen von den Einwohnern gestellt.

 

Nach weitergehende Diskussion über mögliche Abänderungen der Außenbereichssatzung, kommt es zu diversen Anträgen über die Änderung der Außenbereichssatzung Sannau.

 

1.)  In geheimer Abstimmung wird darüber abgestimmt, ob das Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung eingestellt werden soll.

                                                            

Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich dagegen, dass Verfahren einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

16

Enthaltung:

0

 

2.)  Es wird öffentlich darüber abgestimmt, ob der Bereich der Satzung um die nördlichen Grundstücke, welche noch nicht in der bisherigen Planung enthalten sind, erweitert werden soll.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich für die Hinzunahme der Grundstücke.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

3

Enthaltung:

2

 

Ratsherr Wohlers betont, dass dies ein unsinniges Abstimmverhalten sei, da so keine Abstimmung mehr über die Streichung der bereits in der Außenbereichssatzung enthaltenen Grundstücke möglich wäre.

 

3.)  In geheimer Abstimmung wird darüber abgestimmt, die bereits in der Satzung enthaltenen, nördlichen Grundstücke in den Geltungsbereich hinzuzunehmen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich dafür.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

7

Enthaltung:

1

 

 

4.)  Es wird öffentlich darüber  abgestimmt, die Grundstücksgröße pro Wohneinheit auf 1.300 m2 zu erweitern.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich für die Erweiterung der Grundstücksgröße.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

3

Enthaltung:

-

 

5.)  Es wird öffentlich darüber abgestimmt, ob die Ausübung eines nicht störenden Gewerbes erlaubt werden soll.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich gegen die Erlaubnis zur Ausübung eines nicht störenden Gewerbes.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

11

Enthaltung:

4

 

6.)  Es wird öffentlich über die verpflichtende Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen in die Außenbereichssatzung mit aufgenommen werden soll.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen mehrheitlich für die Verpflichtenden Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

3

Enthaltung:

1

 

 

Herr Zippel weist darauf hin, dass keine rechtliche Grundlage bestünde, um die Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen verpflichtend zu gestalten.

 

Frau Bürgermeisterin Christina Winkelmann erklärt, dass die neue Auslegung der Außenbereichssatzung mit den Änderungen am 16.12.2021 vom Verwaltungsausschuss beschlossen werden solle.

 

Es wird einstimmig beschlossen, dass Planungsbüro P3 mit der Einarbeitung der Änderungen in die Außenbereichssatzung Sannau zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

-

Enthaltung:

-