Zum TOP 3 stellt Herr Zippel vom Planungsbüro P3 aus Oldenburg den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 „Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans anhand einer Präsentation vor.

Zu Beginn verweist er auf die Planungsgrundlage, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 39 „Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)“ vom 21.01.2021 durch den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder.

Zunächst wird die Lage des Plangebietes dargestellt, welches nördlich durch die Berner Straße L 875 und östlich durch die Hörsper Ollen begrenzt werden würde.

Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an die freie Landwirtschaft an.

Ebenso benennt Herr Zippel die Fläche des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans von rund 190.000 m2.

Es handele sich um einen alten, nicht mehr bewirtschafteten Gewächshauskomplex.

Zu den Rahmenbedingungen erläutert er, dass die Trasse der B212 neu sehr eng entlang eines Grundstücksbereiches anliege und eine Bauverbotszone aus dem Geltungsbereich herausgenommen werde.

Zudem können die Zufahrten zu der Fläche verlegt werden, sodass diese von der restlichen Liegenschaft abgekoppelt seien.

Auch werde in dem Geltungsbereich die Zweckbestimmung Photovoltaik aufgenommen.

 

Des Weiteren erörtert Herr Zippel:

-          die Art der baulichen Nutzung

-          das Maß der baulichen Nutzung

-          die Höhe der baulichen Anlagen

-          die überbaubare Grundstücksfläche

-          das Geh- und Fahrrecht

-          die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft

-          die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

 

(vgl. Seite 21-22 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 39 des Planungsbüro P3)

 

Zudem betont Herr Zippel, die positive Umweltwirkung und erklärt, dass jenes Vorhaben der Freilegung nach naturschutzrechtlichen Vorschriften durchgeführt werden würde.

Auch erörtert Herr Zippel einen Zeitplan, der in Abstimmung mit den Trägern der Maßnahme erarbeitet worden ist.

 

Ratsherr Schöne fragt, ob eine Auswirkung auf Autofahrer durch Blendung, durch die Solarpanele erfolgen könne.

 

Zudem bringt er zum Ausdruck, dass er dem Beschluss positiv gegenüber steht.

Ebenso Ratsfrau Rosenow.

 

Herr Zippel versichert, dass durch die Höhe und Ausrichtung der Solarmodule eine Blendung nur dann möglich sei, wenn Autofahrer direkt südlich auf diese zufahren würden. Es bestünde zudem die Möglichkeit der Bepflanzung, um dies zu verhindern.

 

Ratsherr Schwarz erfragt, ob eine Untersuchung der Altlasten stattgefunden habe.

 

Daraufhin erklärte Herr Zippel, dass eine Prospektion erfolgen würde, aber grundsätzlich mit keiner großen Belastung gerechnet werde.

 

Ratsfrau Ludwig erkundigt sich nach den Möglichkeiten der Nutzung der Fläche durch die Betreiber und ob diese jene abwandeln könnten.

 

Daraufhin verweist Herr Zippel auf den Bebauungsplan. Der Vorhaben- & Erschließungsplan könne nur seitens der Gemeinde Lemwerder im Durchführungsplan geändert werden. Zudem ist im Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Gewinnung von Solarenergie vorgegeben.

 

Der Vorsitzende Ratsherr Eckert verliest den Beschlussvorschlag.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfiehlt einstimmig,

 

1.)  Die Annahme/Billigung des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 39 „Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu beschließen.

2.)  Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

3.)  Die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 39, „Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.

 


Die Gemeinde Lemwerder hat mit der ENERPARC Solar Invest 182 GmbH einen städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen und Änderung des Flächennutzungsplan geschlossen. Der Verwaltungsausschuss hat am 21.01.2021 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Ziel der Planung ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen. Die regenerative, umweltfreundliche Erzeugung von Strom soll somit planungsrechtlich an einem sehr gut geeigneten Standort im Gemeindegebiet ermöglicht und gesichert werden.

 

Derzeit besteht für das Gebiet kein Bebauungsplan. Es ist dem planungsrechtlichen

Außenbereich zuzuordnen. Aktuell sind somit nur privilegierte Vorhaben nach § 35 BauGB

zulässig, zu denen Freiflächenphotovoltaikanlagen im Außenbereich nicht zählen. Zur

Realisierung des Solarparks ist deshalb die Aufstellung eines vorhabenbezogenen

Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die beiden

Verfahren werden im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durchgeführt.

 

Das Plangebiet befindet sich angrenzend an die L 875 im südlichen Gemeindegebiet von

Lemwerder im Landkreis Wesermarsch. Nördlich begrenzt die Berner Straße (L 875), östlich

die Hörsper Ollen das Plangebiet. Im Süden und Westen grenzt der Geltungsbereich an die

freie Landschaft.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 11,9 ha und besitzt demnach die gleiche Flächengröße wie der Änderungsbereich des

Flächennutzungsplanes.

 

Der Entwurf der Planunterlagen liegt nun vor. Nach Beratung und Beschlussfassung soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Zudem sind die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Folgende Festsetzungen sollen innerhalb des Bebauungsplanes getroffen werden:

 

- Art der baulichen Nutzung: Sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“

- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

- Rückbauverpflichtung und Folgenutzung

 

 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt.

 

Weitere Informationen zu dem Projekt werden vom beauftragten Planungsbüro P3 in der Sitzung erläutert.


Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

 

Ja:

19

Nein:

-

Enthaltung:

-