Beschluss: einstimmig beschlossen

Zum Start der Haushaltsberatung erläutert Frau Fachbereichsleiterin III Niehus das ausschlaggebende Merkmal des unausgeglichenen Haushalts.

Der Ergebnishaushalt würde ein Defizit von rund 4,1 Mio. Euro und der Finanzhaushalt ein Defizit von rund 5,2 Mio. Euro aufweisen. Geschuldet sei dies der hohen Kreisumlage von rund 10,6 Mio. Euro und weiteren Umlagezahlungen im Rahmen der Finanzausgleichsumlage von rund 2,9 Mio. Euro.

Zudem resultiere der hohe Aufwand in dem Haushaltsjahr 2022 aus einem Unterhaltungs- und Investitionsstau, welcher viele Gebäude und Straßen der Gemeinde betreffe. Dieser Rückstau sei ebenso mit sehr hohen Ausgaben in den Folgejahren verbunden.

Des Weiteren informiert Frau Niehus darüber, dass die Gewerbesteuererträge im Entwurf mit 12,0 Mio. Euro eingeplant seien.

Es folgt die Vorstellung der Ergänzungs- und Beratungsliste.

Folgende Punkte wurden von Frau Niehus vorgestellt:

 

1.)  Die Ausstattung des Ratssaals mit einer Mikrofonanlage, Kamera etc.

2.)  Die Erhöhung der Fraktionsgelder von 51,12 Euro auf 96,00 Euro auf Antrag der FDP

3.)  Der Rückbau der Bahntrasse

4.)  Die Feinstaubabsaugung im Kopierraum

5.)  Die fünf geplanten Brandschutztüren im Keller des Rathauses

6.)  Die Sanierung des Kindergarten Bardewisch

 

Zu den Punkten 1 und 5 würden noch keine Planzahlen vorliegen.

Im weiteren Verlauf geht Frau Niehus auf den Beschluss nach § 182 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG ein, laut Erlass vom 24.11.2021 endet die Möglichkeit einen solchen Beschluss zu fassen im laufenden Haushaltsjahr 2021. Durch diesen müsse kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden und keine Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.

Die Konsolidierungsmaßnahmen, wie Streichung/Abbau von freiwilligen Leistungen und Steuererhöhungen welche notwendig wären um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen, würden in der aktuell anhaltenden Krise eine zu hohe Belastung für die Einwohner Lemwerders darstellen.

Es folgen keine weiteren Fragen seitens des Ausschusses.

 

Der Vorsitzende Ratsherr Eckert verliest den Beschlussvorschlag.

Demnach empfiehlt der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung einen Beschluss gemäß § 182 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG zu fassen, durch den auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, für das Jahr 2022, sowie für das Folgejahr verzichtet werden kann.

 

 Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

 


Sachverhalt: Gemäß § 110 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Entgegen dieser Vorschrift wird im Ergebnishaushalt 2022 voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag von rund  -4,1 Mio. € ausgewiesen.

Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG hat die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. In dem Haushaltssicherungskonzept ist festzulegen, 

  1. innerhalb welcher Zeiträume der Haushaltsausgleich erreicht,
  2. wie der im Haushaltsplan ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und
  3. wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages vermieden werden soll.


Grundsätzlich soll der Fehlbetrag
spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie, hat die Niedersächsische Landesregierung durch § 182 Abs. 4 Satz 3 NKomVG das Gebot des Haushaltsausgleichs vorübergehend gelockert. Demnach kann der Rat beschließen, dass in dem betreffenden Haushaltsjahr und den beiden Folgejahren ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt wird, soweit wegen der festgestellten epidemischen Lage der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Durch diesen Ratsbeschluss kann ein nicht ausgeglichener Haushalt auch ohne Haushaltssicherungskonzept durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, gem. § 182 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG die Aufstellung Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022, sowie für das Folgejahr zu verzichten. Andernfalls würden die zum vollständigen Haushaltsausgleich in Betracht kommenden Konsolidierungsmaßnahmen die Bevölkerung während der immer noch anhaltenden Krise in einem nicht vertretbaren Maße belasten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

-

Enthaltung:

-