Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB III/021/2021/2
Zum Start der
Haushaltsberatung erläutert Frau Fachbereichsleiterin III Niehus das
ausschlaggebende Merkmal des unausgeglichenen Haushalts.
Der
Ergebnishaushalt würde ein Defizit von rund 4,1 Mio. Euro und der
Finanzhaushalt ein Defizit von rund 5,2 Mio. Euro aufweisen. Geschuldet sei
dies der hohen Kreisumlage von rund 10,6 Mio. Euro und weiteren Umlagezahlungen
im Rahmen der Finanzausgleichsumlage von rund 2,9 Mio. Euro.
Zudem resultiere
der hohe Aufwand in dem Haushaltsjahr 2022 aus einem Unterhaltungs- und
Investitionsstau, welcher viele Gebäude und Straßen der Gemeinde betreffe.
Dieser Rückstau sei ebenso mit sehr hohen Ausgaben in den Folgejahren
verbunden.
Des Weiteren
informiert Frau Niehus darüber, dass die Gewerbesteuererträge im Entwurf mit
12,0 Mio. Euro eingeplant seien.
Es folgt die
Vorstellung der Ergänzungs- und Beratungsliste.
Folgende Punkte
wurden von Frau Niehus vorgestellt:
1.) Die
Ausstattung des Ratssaals mit einer Mikrofonanlage, Kamera etc.
2.) Die
Erhöhung der Fraktionsgelder von 51,12 Euro auf 96,00 Euro auf Antrag der FDP
3.) Der
Rückbau der Bahntrasse
4.) Die
Feinstaubabsaugung im Kopierraum
5.) Die
fünf geplanten Brandschutztüren im Keller des Rathauses
6.) Die
Sanierung des Kindergarten Bardewisch
Zu den Punkten 1
und 5 würden noch keine Planzahlen vorliegen.
Im weiteren Verlauf
geht Frau Niehus auf den Beschluss nach § 182 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG ein, laut
Erlass vom 24.11.2021 endet die Möglichkeit einen solchen Beschluss zu fassen
im laufenden Haushaltsjahr 2021. Durch diesen müsse kein
Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden und keine
Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Die
Konsolidierungsmaßnahmen, wie Streichung/Abbau von freiwilligen Leistungen und
Steuererhöhungen welche notwendig wären um einen Haushaltsausgleich
herbeizuführen, würden in der aktuell anhaltenden Krise eine zu hohe Belastung
für die Einwohner Lemwerders darstellen.
Es folgen keine
weiteren Fragen seitens des Ausschusses.
Der Vorsitzende
Ratsherr Eckert verliest den Beschlussvorschlag.
Demnach empfiehlt
der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung einen Beschluss gemäß § 182
Abs. 4 Nr. 3 NKomVG zu fassen, durch den auf die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes, für das Jahr 2022, sowie für das Folgejahr
verzichtet werden kann.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Sachverhalt: Gemäß § 110 Abs. 4 Satz 1 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) soll der Haushalt
in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Entgegen
dieser Vorschrift wird im Ergebnishaushalt 2022 voraussichtlich ein
Jahresfehlbetrag von rund -4,1 Mio.
€ ausgewiesen.
Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG hat die Kommune
ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen,
wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. In dem
Haushaltssicherungskonzept ist festzulegen,
- innerhalb
welcher Zeiträume der Haushaltsausgleich erreicht,
- wie
der im Haushaltsplan ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und
- wie
das Entstehen eines neuen Fehlbetrages vermieden werden soll.
Grundsätzlich soll der Fehlbetrag spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden
Jahr ausgeglichen werden.
Aufgrund der
Corona-Pandemie, hat die Niedersächsische Landesregierung durch § 182 Abs. 4
Satz 3 NKomVG das Gebot des
Haushaltsausgleichs vorübergehend gelockert. Demnach kann der Rat
beschließen, dass in dem betreffenden Haushaltsjahr und den beiden Folgejahren
ein Haushaltssicherungskonzept nicht
aufgestellt wird, soweit wegen der festgestellten epidemischen Lage der
Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Durch diesen Ratsbeschluss kann ein nicht ausgeglichener Haushalt auch ohne Haushaltssicherungskonzept
durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, gem. § 182 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG die Aufstellung Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022, sowie für das Folgejahr zu verzichten. Andernfalls würden die zum vollständigen Haushaltsausgleich in Betracht kommenden Konsolidierungsmaßnahmen die Bevölkerung während der immer noch anhaltenden Krise in einem nicht vertretbaren Maße belasten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |