Beschluss: einstimmig beschlossen

Fachdienstleiter II Herr Paack stellte die Beschlussvorlage vor.

 

Er teilte mit, dass Frau Kathrin Rowehl wurde mit 14 Ja, 3 Nein und 4 Enthaltungen von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch im Rahmen ihres Vorschlagsrechts für das Amt der stv. Ortsbrandmeisterin vorgeschlagen worden sei. 

Weiterhin teilte er mit, dass Frau Kathrin Rowehl die fachlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt und somit mit der Wahrnehmung des Amtes der stv. Ortsbrandmeisterin nur kommissarisch für längstens zwei Jahre benannt werden darf. In der Zeitraum der kommissarischen Wahrnehmung des Amts muss sie die fehlenden Gruppenführerlehrgänge Teil 1 und 2 absolvieren.

 

Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat, dass Frau Rowehl für die Zeit vom 01.03.2022 bis 29.02.2024 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion der Stv. Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Bardewisch, mit der Maßgabe die fehlenden fachlichen Lehrgänge in diesem Zeitraum erfolgreich zu absolvieren, berufen wird.

 

Nachträgliche Anmerkung der Verwaltung: Verschiebung der Amtszeit auf dem Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2024

 

 


Bei den Wahlen der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Bardewisch am 22.01.2022 hat sich der bisherige stv. Ortsbrandmeister Björn Kranz nicht wieder zur Wahl gestellt.

Zur Wahl hat sich die Oberfeuerwehrfrau Kathrin Rowehl gestellt.

 

Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister*in vorgeschlagen, wer in einer hierzu berufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als stv. Ortsbrandmeisterin wurde am 22.01.2022 Kathrin Rowehl von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch voraussichtlich unter Vorbehalt des Abstimmungsergebnis mehrheitlich / einstimmig vorgeschlagen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl bestätigt.

 

Die stv. Ortsbrandmeisterin ist in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

Da Frau Rowehl die fachlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt, ist eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis noch nicht möglich. Frau Rowehl kann längstens für die Dauer von 2 Jahren kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion der stv. Ortsbrandmeisterin berufen werden. Frau Rowehl wird den noch fehlenden Gruppenführerlehrgang Teil 1 und 2 schnellstmöglich absolvieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0