Beschluss: einstimmig beschlossen

Ratsherr Andreas Jabs hat mit Schreiben vom 14.Januar 2022 schriftlich gegenüber Bürgermeisterin Winkelmann erklärt, dass er sein Mandat zum 30. Januar 2022 niederlegt.

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) endet die Mitgliedschaft im Rat durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Bürgermeisterin.

Der Sitzverlust ist durch den Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.

Auf die nach § 52 Abs. 2 NKomVG bestehende Möglichkeit, in der Ratssitzung zum Sitzverzicht Stellung zu nehmen, wurde Ratsherr Jabs hingewiesen. Ratsherr Jabs verzichtet auf diese Möglichkeit.

Der Sitzverlust wird formell mit dem Ratsbeschluss wirksam.

Der Rat stellte einstimmig gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG fest, dass die Voraussetzungen des Sitzverlustes im Rat für Ratsherrn Andreas Jabs vorliegen.

 


Sachverhalt:

 

Ratsherr Andreas Jabs hat mit Schreiben vom 14.Januar 2022 schriftlich gegenüber Bürgermeisterin Winkelmann erklärt, dass er sein Mandat zum 30. Januar 2022 niederlegt.

 

Damit hat Ratsherr Jabs gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der Gemeinde Lemwerder erklärt.

 

Der Sitzverlust ist durch den Rat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.

 

Auf die nach § 52 Abs. 2 NKomVG bestehende Möglichkeit, in der Ratssitzung zum Sitzverzicht Stellung zu nehmen, wurde Ratsherr Jabs hingewiesen. Ratsherr Jabs verzichtet auf diese Möglichkeit, da der Sachverhalt klar ist.

Mit der Feststellung des Sitzverlustes endet die Mitgliedschaft von Ratsherrn Jabs im Rat der Gemeinde Lemwerder.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt den Sitzverlust von Ratsherrn Jabs durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber Bürgermeisterin Winkelmann fest

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 -

Enthaltung:

 -