Beschluss: abgestimmt

Der ausgeschiedene Ratsherr Andreas Jabs wurde in der konstituierenden Ratssitzung am 04. November 2021 zum 2. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Lemwerder gewählt. Durch sein Ausscheiden aus dem Rat, ist eine neue stellv. Bürgermeisterin bzw. ein neuer 2. stellv. Bürgermeister zu wählen.

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG kann der Rat bis zu 3 ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin aus den Beigeordneten wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält, § 67 NKomVG.

Sie führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin bzw. stellvertretender Bürgermeister.

Gewählt wird schriftlich; liegt nur ein Wahlvorschlag vor, kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Von der SPD-Fraktion wurde Beigeordnete Heller als 2. stellv. Bürgermeisterin vorgeschlagen.

Ratsherr Rosenhagen schlug für die CDU-Fraktion Beigeordnete Sudbrink vor und beantragte geheime Wahl.

Zur Auszählung der Stimmzettel wurden von Ratsvorsitzenden Ammermann Ratsfrau Warnken und Ratsherr Eckert bestimmt.

Im ersten Wahlgang wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Beigeordnete Heller                 8 Stimmen

Beigeordnete Sudbrink 9 Stimmen

Enthaltung                               2 Stimmen

Damit wurde ein zweiter Wahlgang notwendig. Im zweiten Wahlgang ergab sich folgendes Wahlergebnis:

Beigeordnete Heller                 8 Stimmen

Beigeordnete Sudbrink 9 Stimmen

Enthaltung                               2 Stimmen

Damit wurde Beigeordnete Sudbrink zur 2. stellv. Bürgermeisterin gewählt.

Beigeordnete Sudbrink nahm die Wahl an.

Ratsvorsitzender Ammermann und die Anwesenden beglückwünschten Ratsfrau Sudbrink zur Wahl.