Der ausgeschiedene Ratsherr Andreas Jabs wurde in
der konstituierenden Ratssitzung am 04. November 2021 zum 2. stellv.
Bürgermeister der Gemeinde Lemwerder gewählt. Durch sein Ausscheiden aus dem
Rat, ist eine neue stellv. Bürgermeisterin bzw. ein neuer 2. stellv.
Bürgermeister zu wählen.
Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG kann der Rat bis zu 3
ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin aus
den Beigeordneten wählen.
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute
Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann.
Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die
meisten Stimmen erhält, § 67 NKomVG.
Sie führen die Bezeichnung stellvertretende
Bürgermeisterin bzw. stellvertretender Bürgermeister.
Gewählt wird schriftlich; liegt nur ein
Wahlvorschlag vor, kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder
Handzeichen gewählt werden. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu
wählen.
Von der SPD-Fraktion wurde Beigeordnete Heller als
2. stellv. Bürgermeisterin vorgeschlagen.
Ratsherr Rosenhagen schlug für die CDU-Fraktion
Beigeordnete Sudbrink vor und beantragte geheime Wahl.
Zur Auszählung der Stimmzettel wurden von
Ratsvorsitzenden Ammermann Ratsfrau Warnken und Ratsherr Eckert bestimmt.
Im ersten Wahlgang wurde folgendes Wahlergebnis
festgestellt:
Beigeordnete Heller 8
Stimmen
Beigeordnete Sudbrink 9 Stimmen
Enthaltung 2
Stimmen
Damit wurde ein zweiter Wahlgang notwendig. Im
zweiten Wahlgang ergab sich folgendes Wahlergebnis:
Beigeordnete Heller 8
Stimmen
Beigeordnete Sudbrink 9 Stimmen
Enthaltung 2
Stimmen
Damit wurde Beigeordnete Sudbrink zur 2. stellv.
Bürgermeisterin gewählt.
Beigeordnete Sudbrink nahm die Wahl an.
Ratsvorsitzender Ammermann und die Anwesenden
beglückwünschten Ratsfrau Sudbrink zur Wahl.