Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Fachbereichsleiterin Niehus erläuterte die Sitzungsvorlage. Dabei wies sie darauf hin, dass viele Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes nicht mehr rückwirkend korrigiert werden konnten.

Weiterhin schlug Frau Niehus vor, da die Stellungnahme aufgrund technischer Probleme dem Rat im Ratsinformationssystem nicht zur Verfügung steht, die Beschlussfassung auf den 03. März 2022 zu vertagen.

Der Ausschuss sprach sich für eine aktuelle Beschlussfassung aus.

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfahl mit Stimmenmehrheit die vorliegende Jahresrechnung 2012 gemäß § 129 Abs. 1. Satz 3 NKomVG zu beschließen, der Jahresüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt 427.963,08 Euro, und Bürgermeister Beckmann Entlastung zu erteilen.

 


Sachverhalt: Der Fachbereich III – Finanzen hat im Juli 2021 den Jahresabschluss 2012 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom 23.08.2021 bis 08.10.2021 den Jahresabschluss 2012.

 

Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung des Bürgermeisters relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.

 

Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung des Bürgermeisters, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schussbericht einen Prüfungsvermerk.

 

Auszug aus Seite 38 des Schlussberichts:

 

PRÜFUNGSVERMERK

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Gemeinde Lemwerder für das Haushaltsjahr 2012 geprüft.
In die Prüfung wurde die Buchführung einbezogen.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.

Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss

den gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung

eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

 

 

 

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss

nur eingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsmäßiger Buchführung die tatsachliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage

der Gemeinde Lemwerder mit folgenden Einschränkungen richtig dar:

Die Gemeinde hat für den Jahresabschluss 2012 keine Inventur vorgenommen.

Die Prüfung ergab, dass acht Anlageguter im Vermögen unberücksichtigt waren.

Der Bestand und die Vollständigkeit des Vermögens zum 31.12.2012 kann folglich

nicht sicher nachgewiesen werden.

Die Ertragslage der Gemeinde wird nicht korrekt dargestellt. Da Rückstellungen

über 525.011,25 € sowie Zuwendungen von 123.482,00 € nicht aufwandswirksam

gebucht wurden, ist der Aufwand um 648.853,25 € zu gering ausgewiesen.

 

Auszug Ende.

Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Das Jahresergebnis 2012 weist in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag von 427.963,08 € aus. Dieser Betrag ist in den folgenden Haushaltsjahren durch Überschüsse im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften. Der ungeprüfte Jahresabschluss 2013 weist aktuell einen Jahresüberschuss von 6.208.282,21 €.

 

Die Bilanzsumme reduziert sich von 44.583.837,68 € um 1.379.618,33 auf 43.204.219,35 €.

Die Gemeinde Lemwerder verfügt zum Stichtag weiterhin über eine solide Nettoposition von 39.877.032,35 €.

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v. 233.918,01 € getätigt von denen gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG 206.055,29 € zustimmungspflichtig sind. Siehe hierzu Seite 76 des Jahresabschlussberichts zum 31.12.2012.

Eine Heilung des Verstoßes gegen § 117 NKomVG war im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich.

 

Aufgrund im Haushaltsjahr 2012 nicht ordnungsgemäß festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden in der Ergebnis- und Finanzrechnung 2012 diese nicht dargestellt.

 

Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.

 

Anlagen:

- Jahresabschlussbericht 2012

- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012

- Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

 1

Enthaltung:

 5