Sitzung: 10.02.2022 Ausschuss für Bauen und Straßen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
TOP 3 Antrag CDU/ Miete mobiler
Lüftungsanlage
Zu
Beginn erörtert der Ratsherr den Antrag der CDU auf die Anmietung von mobilen
Lüftungsanlagen.
Frau
Bürgermeisterin Winkelmann erläutert hierzu nochmals den Beratungshergang in
den vorherigen Sitzungen zu dieser Thematik. Zudem betont sie, dass die
Beratung auf den nächsten Finanz- und Planungsausschuss verschoben werden kann,
da die Bindefrist für die Auftragserteilung der Planung der Lüftungsanlagen vom
15.02.2022 auf den 28.02.2022 erweitert wurde. Zudem bemängelt sie, dass die
Schulleitung und Elternvertreter nicht den Entscheidungsprozess mit eingebunden
werden würden, wenn in der heutigen Sitzung über die Anschaffung der
Lüftungsanlagen beraten wird.
Zudem
berichtet Frau Bürgermeisterin Winkelmann über den bisherigen Ablauf und die
Historie der Beratung zur Anschaffung von Lüftungsanlagen.
Hierzu
erörtert sie den Schriftverkehr zwischen der Fachbereichsleiterin I Frau Zander
und der Schulleiterin Frau Glimm. Hierbei wird deutlich, wie aus dem
anfänglichen Antrag für CO2 Ampeln ein Antrag für festinstallierte
Luftfilteranlagen wurde. Die Schulleitung war über die Planung zum Einbau von
festen RLT-Anlagen informiert. Für diese Geräte wurde ein Förderantrag gestellt
und ein positiver Zuwendungsbescheid ist zwischenzeitlich eingegangen.
Ratsherr
Schöne kritisiert hierbei den Zeitverzug der Verwaltung nach Eingang des
Förderbescheids. Frau Bürgermeisterin Winkelmann klärt hierzu auf, dass dies
mit der Neueinstellung der Fördermittelmanagerin zusammenhinge, die sich erst
hätte einarbeiten müssen.
Es
folgt eine Diskussion über die Anschaffung von mobilen oder stationären
Luftfilteranlagen.
Frau
Bürgermeisterin Winkelmann unterbreitet den Vorschlag, die genaue Anzahl der
benötigten Luftfilteranlagen zu erfragen, da diese nicht in allen Einrichtungen
erwünscht seien.
Zudem
fordert Ratsherr Schöne einen Bericht im nächsten Ausschuss für Finanzen und
Gemeindeentwicklung über die finanzielle Auswirkung und entsprechende mögliche
Mietverträge
für mobile Anlagen.