Beschluss: einstimmig beschlossen

Bei den Wahlen der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Bardewisch am 22.01.2022 hat sich der bisherige stellv. Ortsbrandmeister Björn Kranz nicht wieder zur Wahl gestellt.

Gemäß § 20 (6) NBrandSchG ist als stellv. Ortsbrandmeister*in vorgeschlagen, wer in einer hierzu berufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

Als stellv. Ortsbrandmeisterin wurde Oberfeuerwehrfrau Kathrin Rowehl von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch vorgeschlagen.

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl bestätigt.

Die stellv. Ortsbrandmeisterin ist in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

Da Frau Rowehl die fachlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt, kann Frau Rowehl längstens für die Dauer von 2 Jahren kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion der stellv. Ortsbrandmeisterin berufen werden. Frau Rowehl wird den noch fehlenden Gruppenführerlehrgang Teil 1 und 2 schnellstmöglich absolvieren.

Der Ausschuss für Feuerwehrwesen, Sicherheit und Ordnung hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 empfohlen, Frau Rowehl kommissarisch zur stellv. Ortsbrandmeisterin zu berufen.

 

Ratsfrau Ludwig verliest den Beschlussvorschlag.

 

Der Rat beschließt einstimmig, Frau Kathrin Rowehl mit der Wahrnehmung der Funktion der stell. Ortsbrandmeisterin der Ortswehr Bardewisch vom 01.04.2022 bis 31.03.2024 mit der Maßgabe zu berufen, dass Frau Rowehl den Gruppenführerlehrgang in diesem Zeitraum absolviert.

 

 

Ratsherr von Lübeken abwesend

Ratsherr Schwarz abwesend

 


Bei den Wahlen der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Bardewisch am 22.01.2022 hat sich der bisherige stv. Ortsbrandmeister Björn Kranz nicht wieder zur Wahl gestellt.

Zur Wahl hat sich die Oberfeuerwehrfrau Kathrin Rowehl gestellt.

 

Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister*in vorgeschlagen, wer in einer hierzu berufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als stv. Ortsbrandmeisterin wurde am 22.01.2022 Kathrin Rowehl von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch voraussichtlich unter Vorbehalt des Abstimmungsergebnis mehrheitlich / einstimmig vorgeschlagen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl bestätigt.

 

Die stv. Ortsbrandmeisterin ist in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

Da Frau Rowehl die fachlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt, ist eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis noch nicht möglich. Frau Rowehl kann längstens für die Dauer von 2 Jahren kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion der stv. Ortsbrandmeisterin berufen werden. Frau Rowehl wird den noch fehlenden Gruppenführerlehrgang Teil 1 und 2 schnellstmöglich absolvieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0