Frau Bürgermeisterin Winkelmann berichtet darüber,
dass im Juli 2021 der Jahresabschluss 2012 dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Wesermarsch vorgelegt wurde. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1
NKomVG in der Zeit vom 23.08.2021 bis 08.10.2021 den Jahresabschluss 2012.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses
2012 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem
Schlussbericht, in dem für die Entlastung des Bürgermeisters relevante
Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der
Gemeinde Lemwerder zusammen mit der Stellungnahme des Fachbereichs III -
Finanzen vor.
Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise
wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht.
Eine Entlastungsempfehlung des Bürgermeisters gemäß
§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der
Schlussbericht einen Prüfungsvermerk.
Auszug aus Seite 38 des Schlussberichts:
PRÜFUNGSVERMERK
Das
Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Gemeinde
Lemwerder für das Haushaltsjahr 2012 geprüft.
In die Prüfung
wurde die Buchführung einbezogen.
Die
Buchführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in
der Verantwortung der Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die Aufgabe
des Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Nach den bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss nur
eingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsachliche Vermögens-, Ertrags-
und Finanzlage der Gemeinde Lemwerder mit folgenden Einschränkungen richtig
dar:
Die Gemeinde
hat für den Jahresabschluss 2012 keine Inventur vorgenommen.
Die Prüfung
ergab, dass acht Anlagegüter im Vermögen unberücksichtigt waren.
Der Bestand
und die Vollständigkeit des Vermögens zum 31.12.2012 kann folglich nicht sicher
nachgewiesen werden.
Die
Ertragslage der Gemeinde wird nicht korrekt dargestellt. Da Rückstellungen über
525.011,25 Euro sowie Zuwendungen von 123.482,00 Euro nicht aufwandswirksam
gebucht wurden, ist der Aufwand um 648.853,25 Euro zu gering ausgewiesen.
Auszug Ende.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte
Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den
Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters.
Das Jahresergebnis 2012 weist in der
Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag von 427.963,08 Euro aus. Dieser Betrag ist in
den folgenden Haushaltsjahren durch Überschüsse im Ergebnishaushalt zu
erwirtschaften. Der ungeprüfte Jahresabschluss 2013 weist aktuell einen
Jahresüberschuss von 6.208.282,21 Euro.
Die Bilanzsumme reduziert sich von 44.583.837,68
Euro um 1.379.618,33 Euro auf 43.204.219,35 Euro.
Die Gemeinde Lemwerder verfügt zum Stichtag
weiterhin über eine solide Nettoposition von 39.877.032,35 Euro.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 233.918,01 Euro
getätigt von denen gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG 206.055,29 Euro zustimmungspflichtig
sind. (Siehe hierzu Seite 76 des Jahresabschlussberichts zum 31.12.2012.)
Eine Heilung des Verstoßes gegen § 117 NKomVG war im
Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich.
Aufgrund im Haushaltsjahr 2012 nicht ordnungsgemäß
festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden diese in der
Ergebnis- und Finanzrechnung 2012 nicht dargestellt.
Der Rat beschließt mehrheitlich gemäß § 129 Abs. 1
S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters und
der Bürgermeisterin.
Ratsfrau Drees abwesend
Sachverhalt: Der Fachbereich III – Finanzen hat im Juli 2021 den Jahresabschluss 2012 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom 23.08.2021 bis 08.10.2021 den Jahresabschluss 2012.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung des Bürgermeisters relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.
Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung des Bürgermeisters, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schussbericht einen Prüfungsvermerk.
Auszug aus Seite 38 des Schlussberichts:
PRÜFUNGSVERMERK
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend
aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der
Gemeinde Lemwerder für das Haushaltsjahr 2012 geprüft.
In die Prüfung wurde die Buchführung einbezogen.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss
nur eingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung die tatsachliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde Lemwerder mit folgenden Einschränkungen richtig
dar:
Die Gemeinde hat für den Jahresabschluss 2012 keine Inventur vorgenommen.
Die Prüfung ergab, dass acht Anlageguter im Vermögen unberücksichtigt waren.
Der Bestand und die Vollständigkeit des Vermögens zum 31.12.2012 kann folglich
nicht sicher nachgewiesen werden.
Die Ertragslage der Gemeinde wird nicht korrekt dargestellt. Da Rückstellungen
über 525.011,25 € sowie Zuwendungen von 123.482,00 € nicht aufwandswirksam
gebucht wurden, ist der Aufwand um 648.853,25 € zu gering ausgewiesen.
Auszug Ende.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage
der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des
Bürgermeisters.
Das Jahresergebnis 2012 weist in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag von 427.963,08 € aus. Dieser Betrag ist in den folgenden Haushaltsjahren durch Überschüsse im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften. Der ungeprüfte Jahresabschluss 2013 weist aktuell einen Jahresüberschuss von 6.208.282,21 €.
Die Bilanzsumme reduziert sich von 44.583.837,68 € um 1.379.618,33 auf 43.204.219,35 €.
Die Gemeinde Lemwerder verfügt zum Stichtag weiterhin über eine solide Nettoposition von 39.877.032,35 €.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v. 233.918,01 € getätigt von denen gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG 206.055,29 € zustimmungspflichtig sind. Siehe hierzu Seite 76 des Jahresabschlussberichts zum 31.12.2012.
Eine Heilung des Verstoßes gegen § 117 NKomVG war im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich.
Aufgrund im Haushaltsjahr 2012 nicht ordnungsgemäß festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden in der Ergebnis- und Finanzrechnung 2012 diese nicht dargestellt.
Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.
Anlagen:
- Jahresabschlussbericht 2012
- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012
- Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
5 |