Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2, „Lemwerder-Ost“, nebst Begründung öffentlich vom 20. Januar 2022 bis zum 21. Februar 2022 ausgelegen.

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens übernimmt die SUMARIS Immobilien & Projekt-finanzierung GmbH. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert.

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 05. Mai 2022 empfohlen, die Satzung zu beschließen.

Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, „Lemwerder-Ost“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

 


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2, „Lemwerder-Ost“, nebst Begründung öffentlich vom 20.01.2022 bis zum 21.02.2022 öffentlich ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

 2

Enthaltung:

 1