Nachtrag: 02.05.2022
Sitzung: 05.05.2022 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB III/018/2022
Im Rahmen
des unterjährigen Berichtwesens gemäß § 116 NKomVG wurden überplanmäßige
Auszahlungen festgestellt.
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 Euro als unerheblich.
Diese sind unter Nr. 1 aufgeführt.
Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen. Die Auszahlungen sind unter Nr. 2 aufgeführt.
1.) Teilhaushalt/ Fachbereich 04 - Bauen – Sicherheit – Ordnung - Feuerwehr
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.128000/ I1.200003.510 |
Katastrophenschutz |
Akkuschrauber m. Spezialaufsatz |
3.000,00 |
5.173,50 |
Haushaltsrest
2021 3.000,00
Euro
Ist 2022 5.173,50
Euro
Überplanm. § 117 NKomVG 2.173,50 Euro
Der Haushaltsrest von 3.000,00 Euro war nach Angebotseinholung nicht ausreichend. Die Überschreitung liegt unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 Euro. Die Bürgermeisterin hat der Ausgabe zugestimmt.
2.) Teilhaushalt/ Fachbereich 01 – Bürgerservice und Interner Service
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.365000.002/ I1.200030.525 |
Krippe |
Rückzahlung Sopo für Krippe Schulstr. 17 |
110.500,00 |
114.964,08 |
Haushaltsrest
2021 110.500,00
Euro
Ist 2022 114.964,08
Euro
Überplanm. § 117 NKomVG 4.464,08 Euro
Für den Neubau der Krippe in der Schulstraße 17 im Jahre 2010 erhielt die Gemeinde Lemwerder einen Investitionszuschuss vom Land Niedersachsen i.H.v. 217.5000,00 Euro. Durch den Krippenneubau in der Schulstraße 17 A musste dieser Zuschuss anteilig an das Land zurückgezahlt werden. Der zu Unrecht erhaltene Betrag betrug 110.500,00 Euro.
Die erforderlichen Haushaltsreste standen in der haushaltslosen Zeit zur Verfügung.
Bei der Einstellung der erforderlichen Mittel blieben jedoch die zuzahlenden Zinsen in Höhe von 4.464,08 Euro unberücksichtigt.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 117 NKomVG im THH 01 können aus den über-tragenen Haushaltsmitteln für den Neubau der Grundschule I1.200015.500 gedeckt werden.
Teilhaushalt/ Fachbereich 04 - Bauen – Sicherheit – Ordnung - Feuerwehr
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.573000/ I1.210014.510 |
Betriebshof |
Deckenstrahlheizung &Schweißabsauganlage |
8.500,00 |
3.816,83 |
Planansatz
in 2021 20.000,00
Euro
Ist 2021 9.520,00 Euro
Haushaltsrest nach 2022 10.480,00
Euro
Ist-Gesamt 23.814,92
Euro
Überplanm. § 117 NKomVG 3.814,92 Euro
Der Einbau der Deckenstrahlheizung sowie der Schweißabsauganlage auf dem Betriebshof wurde in der haushaltslosen Zeit aus Haushaltsresten umgesetzt. Nach Auftragsvergabe wurden 3.814,92 Euro überplanmäßig aufgrund von Preissteigerungen ausgezahlt. Die überplanmäßigen Aus-zahlungen nach § 117 NKomVG im THH 04 können aus den bereitgestellten Mitteln für die Umsetzung des Städtebauförderprogramm Eschhofsiedlung I1.210004.525 gedeckt werden.
Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 05. Mai 2022 empfohlen, den überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat stimmte den überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltjahr
2022 in Höhe von 8.279,00 Euro gemäß § 117 NKomVG einstimmig zu.
Die unerheblichen überplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. 2.173,50 Euro
wurden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt: Im Rahmen des unterjährigen Berichtwesens gem.
§ 116 NKomVG wurden die nachsehenden überplanmäßige Auszahlungen festgestellt.
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen unterhalt der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich. Diese
sind nachstehend informell unter der lfd. Nr. 1 aufgeführt.
Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen. Die Auszahlungen sind unter der laufenden Nr. 2 aufgeführt.
1.)
Teilhaushalt/ Fachbereich 04 - Bauen – Sicherheit – Ordnung - Feuerwehr
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.128000/ I1.200003.510 |
Katastrophenschutz |
Akkuschrauber m. Spezialaufsatz |
3.000,00 |
5.173,50 |
Haushaltsrest 2021 3.000,00 €
Ist 2022 5.173,50 €
Überplanm. § 117 NKomVG 2.173,50 €
Der Haushaltsrest von 3.000,00 € war nach Angebotseinholung nicht ausreichend. Die Überschreitung liegt unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 €.
Die Bürgermeisterin hat der Ausgabe zugestimmt.
2.)
Teilhaushalt/ Fachbereich 01 – Bürgerservice und Interner Service
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.365000.002/ I1.200030.525 |
Krippe |
Rückzahlung Sopo für Krippe Schulstr. 17 |
110.500,00 |
114.964,08 |
Haushaltsrest 2021 110.500,00
€
Ist 2022 114.964,08
€
Überplanm. § 117 NKomVG 4.464,08 €
Für den Neubau der Krippe in der Schulstraße 17 im Jahre
2010 erhielt die Gemeinde Lemwerder einen Investitionszuschuss vom Land
Niedersachsen i.H.v. 217.5000,00 €. Durch den Krippenneubau in der Schulstraße
17 a musste dieser Zuschuss anteilig an das Land zurückgezahlt werden. Der zu
Unrecht erhaltene Betrag betrug 110.500,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsreste standen in der haushaltslosen Zeit zur Verfügung.
Bei der Einstellung der erforderlichen Mittel blieben jedoch die zuzahlenden Zinsen in Höhe von 4.464,08 € unberücksichtigt.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 117 NKomVG im THH 01 können aus den übertragenen Haushaltsmitteln für den Neubau der Grundschule I1.200015.500 gedeckt werden.
Teilhaushalt/ Fachbereich 04 - Bauen – Sicherheit – Ordnung - Feuerwehr
Produkt/Investition |
Bezeichnung |
Projekt |
Plan |
Ist |
P1.573000/ I1.210014.510 |
Betriebshof |
Deckenstrahlheizung &Schweißabsauganlage |
8.500,00 |
3.816,83 |
Planansatz in 2021 20.000,00
€
Ist 2021 9.520,00 €
Haushaltsrest nach 2022 10.480,00 €
Ist-Gesamt 23.814,92
€
Überplanm. § 117 NKomVG 3.814,92 €
Der Einbau der Deckenstrahlheizung sowie der
Schweißabsauganlage auf dem Betriebshof wurde in der haushaltslosen Zeit aus
Haushaltsresten umgesetzt. Nach Auftragsvergabe wurden 3.814,92 €
überplanmäßig, aufgrund von Preissteigerungen ausgezahlt.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 117 NKomVG im THH 04 können aus den bereitgestellten Mitteln für die Umsetzung des Städtebauförderprogramm Eschhofsiedlung I1.210004.525 gedeckt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |