Sitzung: 02.06.2022 Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB III/026/2022
Der Fachbereich III – Finanzen hat im Dezember 2021
den Jahresabschluss 2013 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch
vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom
28.02.2022 bis 08.04.2022 den Jahresabschluss 2013.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses
2013 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem
Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2013 amtierenden
Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser wurde den
Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit dem
Jahresabschlussbericht 2013 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des
Fachbereichs III- Finanzen vorgelegt.
Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise
wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine
Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58
Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der
Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.
Der Ausschuss ist erschrocken über die hohe Anzahl
der Beanstandungen, die die Prüfung ergeben hat und erkennt in der Abarbeitung
der Versäumnisse der Vergangenheit eine „Herkulesaufgabe“ für die Verwaltung.
Bürgermeisterin Frau Winkelmann erklärt, dass erste Veränderungen in den
Abläufen und Strukturen zwischenzeitlich in Angriff genommen wurden, es aber
noch einige Zeit dauern wird, bis die wesentlichen Beanstandungen abgearbeitet
sein werden.
Der
Ausschuss empfiehlt gemäß § 129 Abs. 1. Satz 3 NKomVG die vorliegende
Jahresrechnung 2013 zu genehmigen. Der Jahresüberschuss des Ergebnishaushaltes
beträgt 6.208.282,21 €.
Der
Ausschuss erteilt dem im Jahr 2013 amtierenden Bürgermeister Herrn Beckmann
(von 01.01.2013 – 31.03.2013) und der amtierenden Bürgermeisterin Frau Neuke
(von 01.04.2013 -31.12.2013) die Entlastung.
Der
Ausschuss stimmt durch eine Mehrheitsentscheidung der Empfehlung zu.
Sachverhalt: Der Fachbereich III – Finanzen hat im Dezember
2021 den Jahresabschluss 2013 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis
Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der
Zeit vom 28.02.2022 bis 08.04.2022 den Jahresabschluss 2013.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2013 amtierenden Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit dem Jahresabschlussbericht 2013 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.
Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.
Auszug aus Seite 45 des Schlussberichts:
Das
Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Gemeinde
Lemwerder für das Haushaltsjahr 2013 geprüft. In die Prüfung wurde die
Buchführung einbezogen.
Die
Buchführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in
der Verantwortung der im Jahre 2013
amtierenden Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die
Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Nach
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss nur
eingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-
und Finanzlage der Gemeinde Lemwerder mit folgenden Einschränkungen richtig
dar:
Die
Gemeinde hat für den Jahresabschluss 2013 keine Inventur vorgenommen.
Der
Bestand und die Vollständigkeit des Vermögens zum 31.12.2013 kann folglich
nicht
sicher nachgewiesen werden.
Die
Ertragslage der Gemeinde wird nicht korrekt dargestellt, da
•
Rückstellungen über 3.038.076,87 Euro nicht gebildet wurden,
•
der Erstattungsbetrag für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 95.030,00
Euro
zu hoch ausgewiesen wird,
•
die Erträge aus der Konzessionsabgabe in Höhe von 101.600,00 Euro nicht
berücksichtigt
wurden.
In
der Folge wird der ordentliche Aufwand im Jahresabschluss 2013 um
3.044.646,87
Euro zu gering ausgewiesen.
Auszug Ende.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte
Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den
Jahresabschluss 2013 und die Entlastung der im Jahr 2013 amtierenden
Bürgermeisterin.
Das Jahresergebnis 2013 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss
von 6.208.282,21 € aus. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2013,
sondern erst zum 01.01.2014 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2013
nicht.
Die Bilanzsumme erhöht sich von 43.204.219,35 € auf 50.223.865,19 €
Die Gemeinde Lemwerder verfügt zum Stichtag weiterhin über eine solide Nettoposition von 45.919.378,92 €.
Im Haushaltsjahr 2013 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v. 3.967.353,09 € getätigt.
Diese unterteilen sich in:
Aufwendungen |
26.131,65 € |
Auszahlungen |
3.941.221,44 € |
Von den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen sind gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG 3.967.173,09 €
zustimmungspflichtig. Siehe hierzu Seite 40 des Prüfberichts sowie Seite 79 des
Jahresabschlussberichts der Gemeinde Lemwerder.
Auf die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird u.a. in der Stellungnahme zum Jahresabschluss näher eingegangen.
Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und
die Entlastung der Person, welche im Jahre 2013 das Amt des
Hauptverwaltungsbeamten innehatte. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie
mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.
Anlagen:
- Jahresabschlussbericht 2013
- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
- Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
7 |