Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Tochtergesellschaft des OOWV „Niedersachsen Wasser GmbH“ greift eine gesetzliche Regelung im Wasserhaushaltsgesetz mit der Errichtung von öffentlichen Entnahmestellen für Trinkwasser auf und wendet sich dabei auch an Kommunen.

 

Die FDP-Fraktion vertritt die Meinung, dass sich der Fachausschuss mit der Thematik auseinandersetzen und zu einem Urteil kommen sollte.

 

Der Antrag der FDP für eine öffentliche Entnahmestelle für Trinkwasser im Außenbereich wird einstimmig genehmigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Anfrage des OOWV/Niedersachsen Wasser GmbH das Interesse der Gemeinde zu bekunden (Termin für Rückmeldung bis zum 31.10.2022). Damit ist gewährleistet, dass die Gemeinde alle aktuellen Informationen zum in der Planung befindlichen Programm (Umsetzung/Fördermittel) erhält. Eine endgültige Entscheidung ist danach zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

-

Enthaltung:

-