Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung am 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr.39 beschlossen. Die 1. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 39 „Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)“.

In gleichen Sitzungen wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Infolge dessen lagen die Planungsunterlagen in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 29.03.2022 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich um Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen liegen vor. Durch das Planungsbüro und die Verwaltung wurden sämtliche Anregungen und Stellungnahmen zusammengestellt und mit Empfehlungen und Hinweisen zur Abwägung und Entscheidung durch den Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung sowie dem Verwaltungsausschuss versehen.

In den Verfahrensunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen Anpassungen vorgenommen.

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung hat darüber in seiner Sitzung am 23. Juni 2022 und der Verwaltungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 23. Juni 2022 und heute eingehend beraten.

Der Rat beschloss einstimmig:

  1. Über die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28.02.2022 bis 29.03.2022 nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie über die im vorgenannten Zeitraum eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in Abstimmung entschieden. Die Stellungnahmen wurden geprüft und in die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Stellungnahmen, mit denen keine Bedenken geltend gemacht wurden, werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Unterlagen.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch das Einholen von Stellungnahmen.

 


Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung am 02.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr.39 beschlossen. Die 1. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 39 „Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)“.

 

In gleichen Sitzungen wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1

BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die Sitzungsvorlagen FBII/080/2020-21/2 sowie deren Niederschriften wird verwiesen. Infolge dessen lagen die Planungsunterlagen in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 29.03.2022 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich um Stellungnahme gebeten.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind als Zusammenfassung als Anlage beigefügt. Durch das Planungsbüro und die Verwaltung wurden sämtliche Anregungen und Stellungnahmen zusammengestellt und mit Empfehlungen und Hinweisen zur Abwägung und Entscheidung durch den Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung, sowie dem Verwaltungsausschuss versehen.

 

In den Verfahrensunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen Anpassungen vorgenommen.

Daher wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

 -

Enthaltung:

 -