Beschluss: zur Kenntnis genommen

Rilana Niehus, Leiterin des Fachbereichs 3,  stellte den Haushaltsplan 2023 dem Ausschuss vor.

 

Der Haushaltsentwurf 2023 ist dem Rat der Gemeinde Lemwerder am 19.09.2022 zugegangen.

 

Nach Einplanung aller von den Fachämtern als erforderlich benannten Positionen ergibt sich ein Haushaltsdefizit von 667.700,00 € im Ergebnishaushalt. Der Bedarf an Zahlungsmitteln im Finanzhaushalt, sowie die Verbindlichkeiten aus dem Jahr 2022 führen dazu, dass der Haushalt laut Gesetz als nicht ausgeglichen gilt.

 

Das Gesetz regelt im Falle eines nicht ausgeglichenen Haushalts, dass die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat. (§110 Abs 8 NKomVG)

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht, kann sich die Gemeinde Lemwerder nicht auf den Ratsbeschluss vom 16.12.2021 zum § 182 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG berufen. (Sonderregelungen für epidemische Lagen) zurückgreifen.

Dieser ermöglicht es der Gemeinde, im Falle eines unausgeglichenen Haushalts, der auf die Pandemie zurückzuführen ist, auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu verzichten.

Ursächlich für den Fehlbetrag im Haushaltsentwurf 2023 ist jedoch nicht die Pandemie, sondern neben den allgemein gestiegenen Kosten für die Gebäudebewirtschaftung, Material und Löhne auch die stetig steigenden Kosten zur Erfüllung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Auch die Auswirkungen des Ukrainekrieges schlagen deutlich zu Buche.

 

Die Haushaltsberatung 2023 sollte sich daher mit der Einsparung von Kosten beschäftigen.

 

Die Ratsmitglieder nahmen den Bericht zur Kenntnis.