Beschluss: einstimmig beschlossen

Jutta Zander, Leiterin Fachbereich 1, trägt die vorgesehene Änderung der Hauptsatzung vor:

 

Sachverhalt: Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen zukünftig elektronisch vorzunehmen. Dieses ist aus organisatorischen Gründen sowie aus Kostengründen sinnvoll.

 

Unabhängig davon hat der OOWV eine Veröffentlichung von Satzungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises angeregt. Dazu werden parallele Gespräche geführt.

 

 

Der § 7 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Internet unter der Adresse www.lemwerder.de im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet und auf die Internetadresse ist in der Nordwest-Zeitung, Ausgabe Wesermarsch und im Weserkurier, Bezirksteil „Die Norddeutsche“ nachrichtlich hinzuweisen.

 

(2) Einladungen zu Sitzungen der Gemeindegremien werden im Bürger- und Ratsinformationssystem unter der Adresse www.lemwerder.de und im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Veröffentlichung wird in der NordwestZeitung, Ausgabe Wesermarsch und im Weserkurier, Bezirksteil „Die Norddeutsche“ nachrichtlich unter Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte hingewiesen.

 

(3) Für sonstige Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend.

 

Wer sich ein Beispiel zur praktischen Umsetzung ansehen möchte, kann dies unter:

https://www.berne.de/amtsblatt/index.php

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Digitales, Personal und Geschäftsordnung empfahl die Verkündungen und öffentlichen Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde.

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

 

 


Sachverhalt: Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen zukünftig elektronisch vorzunehmen. Dieses ist aus organisatorischen Gründen sowie aus Kostengründen sinnvoll.

 

Unabhängig davon hat der OOWV eine Veröffentlichung von Satzungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises angeregt. Dazu werden parallele kurzfristig Gespräche geführt.

 

Unabhängig davon hat der OOWV eine Veröffentlichung von Satzungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises angeregt. Dazu werden parallele Gespräche geführt.

 

Der § 7 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Internet unter der Adresse www.lemwerder.de im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet und auf die Internetadresse ist in der Nordwest-Zeitung, Ausgabe Wesermarsch und im Weserkurier, Bezirksteil „Die Norddeutsche“ nachrichtlich hinzuweisen.

 

(2) Einladungen zu Sitzungen der Gemeindegremien werden im Bürger- und Ratsinformationssystem unter der Adresse www.lemwerder.de und im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Veröffentlichung wird in der NordwestZeitung, Ausgabe Wesermarsch und im Weserkurier, Bezirksteil „Die Norddeutsche“ nachrichtlich unter Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte hingewiesen.

 

(3) Für sonstige Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend.

 

 

 

 

 

Wer sich ein Beispiel zur praktischen Umsetzung ansehen möchte, kann dies unter:

https://www.berne.de/amtsblatt/index.php

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

   9

Nein:

   0

Enthaltung:

   0