Sitzung: 13.10.2022 Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB II/030/2021/22-1
Der
OOWV beabsichtigt, die Abwasserentsorgungsrechtsverhältnisse von
privatrechtlichen Verträgen auf eine öffentlich-rechtliche Abwasserbeseitigung
umzustellen und anstelle privatrechtlicher Entgelte öffentlich-rechtliche
Abgaben (Benutzungsgebühren, Anschlussbeiträge sowie Hausanschlusskosten) nach
den Kommunalabgabengesetzen des Landes Niedersachsen (NKAG) zu erheben. Dieser
Punkt wurde bereits am 08.07. und 15.07.2021 politisch beraten und die
Zustimmung zur Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarung zum
Aufgabenübertragungsvertrag mit dem OOWV vom Gemeinderat für das weitere
Vorgehen beschlossen.
Ziel
des OOWV ist es, wettbewerbsfähige Preise (Abwasser) für ihre Abwasserkommunen
zu halten und so deren Interessen zu wahren. Deshalb wird eine rechtssichere
Transformation von Entgelt zur Gebühr durchgeführt.
Die
Verbandsmitglieder wurden gebeten, den entsprechenden Beschluss in ihren Räten
einzuholen, damit in der Verbandsversammlung des OOWV am 01.11.2022 die
Satzungen beschlossen werden, welche zum 01.01.2023 in den jeweiligen Kommunen
zur Anwendung kommen werden.
Damit
der OOWV zum 01.01.2023 entsprechende Abwassersatzungen und Entgeltsatzungen
auf deren Grundlage Abwassergebühren- und –beitragsbescheide erlassen werden
können, muss die Gemeinde ihre bestehenden Satzungen zum 31.12.2022 aufheben.
Es müssten nachfolgend
aufgeführte bestehende Satzungen aufgehoben werden:
1)
Satzung Abwasserbeseitigungspflicht und Anschluss an die öff.
Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Lemwerder
(Abwasserbeseitigungssatzung);
Ratsbeschluss
v. 21.11.2002;
Veröffentlicht
am 06.12.2002; Inkrafttreten zum 01.01.2003 (Az. 700_701-3)
1.1)
Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) des OOWV für die Abwasserentsorgung;
Verbandsversammlungsbeschluss
v. 08.12.1998;
Veröffentlicht
am 04.03.2005; Inkrafttreten zum 01.01.2005 (Az. 700_701-3a)
2)
Satzung der Gemeinde Lemwerder zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Kleinkläranlagen zum
27.07.2001
Ratsbeschluss
v. 07.12.2000; Veröffentlicht am 27.07.2001;
Inkrafttreten
zum 27.07.2001 (Az. 701-2)
3)
Satzung Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) der
Gemeinde Lemwerder – Abwasserbeseitigungssatzung
Ratsbeschluss
v. 21.11.2002; Veröffentlicht am 06.12.2002;
Inkrafttreten
zum 01.01.2002 (Az. 970-3)
4)
Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Abwälzung der Abwasserabgabe
Ratsbeschluss
v. 04.03.1982 in der jeweils letzten Fassung, zuletzt geändert am 27.06.1991;
Veröffentlicht am 23.08.1991;
Inkrafttreten
zum 01.01.1991 (Az. 971-1)
5)
Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Erhebung von Gebühren f.d. Beseitigung
von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für
Grundstücksabwasseranlagen)
Ratsbeschluss
v. 17.09.1987; in der jeweils letzten Fassung, zuletzt geändert am 13.03.1997,
Veröffentlicht am 04.04.1997;
Inkrafttreten
zum 01.01.1997 (Az. 971-2)
Der Fachausschuss empfahl
einstimmig, mit Wirkung zum 31.12.2022 die vorstehenden Satzungen zur
Abwasserbeseitigung außer Kraft zu setzen.
Der OOWV beabsichtigt, die Abwasserentsorgungsrechtsverhältnisse von privatrechtlichen Verträgen auf eine öffentlich-rechtliche Abwasserbeseitigung umzustellen und anstelle privatrechtlicher Entgelte öffentlich-rechtliche Abgaben (Benutzungsgebühren, Anschlussbeiträge sowie Hausanschlusskosten) nach den Kommunalabgabengesetzen des Landes Niedersachsen (NKAG) zu erheben. Dieser Punkt wurde bereits am 08.07. und 15.07.2021 politisch beraten und die Zustimmung zur Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarung zum Aufgabenübertragungsvertrag mit dem OOWV vom Gemeinderat für das weitere Vorgehen beschlossen.
Ziel des OOWV ist es, wettbewerbsfähige Preise (Abwasser) für ihre Abwasserkommunen zu halten und so deren Interessen zu wahren. Deshalb wird eine rechtssichere Transformation von Entgelt zur Gebühr durchgeführt.
Die Verbandsmitglieder wurden gebeten, den entsprechenden Beschluss in ihren Räten einzuholen, damit in der Verbandsversammlung des OOWV am 01.11.2022 die Satzungen beschlossen werden, welche zum 01.01.2023 in den jeweiligen Kommunen zur Anwendung kommen werden.
Damit der OOWV zum 01.01.2023 entsprechende Abwassersatzungen und Entgeltsatzungen auf deren Grundlage Abwassergebühren- und –beitragsbescheide erlassen werden können, muss die Gemeinde ihre bestehenden Satzungen zum 31.12.2022 aufheben.
Es müssten
nachfolgend aufgeführte bestehende Satzungen aufgehoben werden:
1) Satzung Abwasserbeseitigungspflicht und Anschluss an die öff. Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Lemwerder (Abwasserbeseitigungssatzung);
Ratsbeschluss v. 21.11.2002;
Veröffentlicht am 06.12.2002; Inkrafttreten zum 01.01.2003 (Az. 700_701-3)
1.1) Allgemeine Entsorgungsbedingungen (AEB) des OOWV für die Abwasserentsorgung;
Verbandsversammlungsbeschluss v. 08.12.1998;
Veröffentlicht am 04.03.2005; Inkrafttreten zum 01.01.2005 (Az. 700_701-3a)
2) Satzung der Gemeinde Lemwerder zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Kleinkläranlagen zum 27.07.2001
Ratsbeschluss v. 07.12.2000; Veröffentlicht am 27.07.2001;
Inkrafttreten zum 27.07.2001 (Az. 701-2)
3) Satzung Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) der Gemeinde Lemwerder – Abwasserbeseitigungssatzung
Ratsbeschluss v. 21.11.2002; Veröffentlicht am 06.12.2002;
Inkrafttreten zum 01.01.2002 (Az. 970-3)
4) Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Abwälzung der Abwasserabgabe
Ratsbeschluss v. 04.03.1982 in der jeweils letzten Fassung, zuletzt geändert am 27.06.1991; Veröffentlicht am 23.08.1991;
Inkrafttreten zum 01.01.1991 (Az. 971-1)
5) Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Erhebung von Gebühren f.d. Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Ratsbeschluss v. 17.09.1987; in der jeweils letzten Fassung, zuletzt geändert am 13.03.1997, Veröffentlicht am 04.04.1997;
Inkrafttreten zum 01.01.1997 (Az. 971-2)
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |