Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplan nebst Anlagen und die Teiländerung des Flächennutzungsplan (1. Änderung) vom 09.07.2022 bis 05.09.2022 ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfahl einstimmig,

gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 39, „Solarpark an der L875 (Auf der alten Gärtnerei)“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplan mit der dazugehörigen Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und dem Umweltbericht zu beschließen.

 

 


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplan nebst Anlagen und die Teiländerung des Flächennutzungsplan (1. Änderung) vom 09.07.2022 bis 05.09.2022 ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

  14

Nein:

   0

Enthaltung:

   0