Sitzung: 03.11.2022 Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 3/058/2022
Fachbereichsleiterin Niehus erläuterte die vorliegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022.
Auf Nachfrage erklärte Frau Niehus, dass die Deckung aus Haushaltsmitteln erfolgen, wo noch entsprechende Reserven vorhanden sind. So sind die Mehrkosten für die Heizungsanlage im Kindergarten Bardewisch durch die veranschlagten Renovierungskosten für den Kindergarten gedeckt.
(Ergänzung: Bisher sind für die Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus Bardewisch seit Mai 2021 Kosten von insgesamt 29.670,99 Euro angefallen.)
Da noch vertrauliche Nachfragen zu verschiedenen Mehrausgaben geklärt werden sollte, wurde vorgeschlagen, die weitere Beratung im Verwaltungsausschuss fortzusetzen.
Somit nahm der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung den vorliegenden Bericht und Erläuterung zur Kenntnis.
Sachverhalt: Im Rahmen des unterjährigen Berichtwesens gem.
§ 116 NKomVG wurden die nachsehenden überplanmäßigen Auszahlungen festgestellt.
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich. Diese
sind nachstehend informell unter der lfd. Nr. 1 aufgeführt.
Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen. Die Auszahlungen sind unter der laufenden Nr. 2 aufgeführt.
Unterhaltung- THH02
Hochbau
P1.111012.003 Allg.
zentrale Dienste
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Plan |
Ist |
421100 Unterh.GS,baul.Anl |
Grundbetrag für Gebäudeunterhaltung und Reparaturen 20.000,- |
41.500,00 |
41.339,95 |
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Autom. Türschließer WC`s 1.500,00 |
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Teppicherneuerung E.08 & 1.01 4.000,00, Malerarbeiten 1.000,00 |
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Fünf Brandschutztüren in Ratshaus-Keller 15.000,- |
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Überplanmäßige Aufwendungen im Bereich Gebäudeunterhaltung
P1.111012.003 Allg. zentrale Dienste 15.732,37 €
hiervon sind 10.286,75 € unterhalb der Wertgrenze von 3.500,-
Beseitigung Auslöser Fi-Schalter OG 2.763,53,00€
Regale Rathauskeller 2.572,36 €
Erweiterung der Anlage DeyamH 1.994,96 €
Malerarbeiten Kellerflur 1.523,44 €
Erneuerung Schalter und Steckdosen 1.432,46 €
5.445,62 €
Zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG
KNX-Rekonstruktion 5.445,62 €
Eine Deckung erfolgt über Minderaufwendungen im Bereich 421100 bei
P1.424000.002 Kleine Halle.
Produkt |
Produkt-Bezeichnung |
Konto |
Plan |
Ist |
P1.315400 |
Obdachlosenunterkünfte |
421100
Unterhaltung der Gebäude und baul. Anl. |
11.000,00 |
6.472,23 |
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Grundbetrag
3.000,- |
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Selbstspülung für
8 Bäder und 1 Küche 5.000,- |
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Austausch Böden
und Wände 3.000,- |
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Durch
Mehraufwendungen für: Grundreinigung
668,75 Hermann Reinigungsservice
Entkernung 2.477,41
TN-Abbruchunternehmen
werden die Mittel für Selbstspülung für 8 Bäder und 1 Küche
im Haushalt 2023 neu veranschlagt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen i.H.v.
3.146,16 € sind nicht zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG.
Die Deckung erfolgt über den Ansatz für Selbstspülung für 8 Bäder und 1
Küche i.H.v. 5.000,-.
Produkt |
Produkt-Bezeichnung |
Konto |
Plan |
Ist |
P1.365002 |
Kiga Bardewisch |
421100
Unterhaltung der Gebäude und baul. Anl. |
59.500,00 |
18.448,71 |
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Grundbetrag der
Gebäudeunterhaltung 4.000,- |
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Fertigstellung der
Heizungsanlage 5.500,- |
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Renovierung KiGa Bardewisch ohne Küchenaustausch |
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Die Fertigstellung der Heizungsanlage kostete im Jahr 2022
insgesamt 13.794,96 €, sodass 8.294,96 € als überplanmäßige Aufwendung
aufzuführen sind.
Die überplanmäßige
Aufwendung/Mehrkosten von 8.294,96 € sind zustimmungspflichtig nach § 117 Abs.
1 NKomVG.
Die Deckung erfolgt aus dem Ansatz für die Renovierung des Kiga Bardewisch.
P1.366001 Jugendtreff
Lemwerder (Jule)
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Plan |
Ist |
421100 Unterh.GS,baul.Anl |
Gebäudeunterhaltung Grundbetrag 2.500,- |
10.100,00 |
18.635,95 |
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Malerarbeiten in Eigenregie/Projekt JuLe 1.500,- Plissees 500,- |
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Fußbodenschaden beseitigen 1.500,- |
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Malerarbeiten am Jugendtreff
Lemwerder 4.100,- |
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Überplanmäßig im Bereich Gebäudeunterhaltung P1.366001 Jugendtreff Lemwerder
(JuLe) i.H.v. 4.800,00 € für die Ausführung der Malerarbeiten durch die
Rotenburger Werke an der Jule.
Des Weiteren erfolgte eine Reparatur der Skaterbahn i.H.v. 3.837,81 € (1.604,54 € und 2.233,27 €)
durch die Firma Karsten Sanders GmbH.
Die außerplanmäßige
Auswendung/Mehrkosten 8.637,81€ sind zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1
NKomVG.
Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen im Bereich 421100 bei P1.424000.002
Kleine Halle
Ergebnisrechnung
Produkt |
Produkt-Bezeichnung |
Konto |
Plan |
Ist |
P1.365000.003 |
Hort der Kita
Lemwerder |
429100
Aufwendungen f.sonstige Dienstleistungen |
500,00 |
3.851,05 |
Bei der überplanmäßigen Aufwendungen handelt sich hierbei um die Erstellung von
Plänen der Firma Dühnfort Brandschutz i.H.v. 3.236,80 €.
Die überplanmäßige
Aufwendung i.H.v. 3.236,80 € sind nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG nicht
zustimmungspflichtig, da sie unterhalb der Wertgrenze sind (unerheblicher
Bedeutung).
Die Deckung erfolgt über P1.362501.002 Jugendförderung 429100 Ferienbetreuung, da der Ansatz von 30.000,00 in 2022 nicht ausgeschöpft wird.
Finanzhaushalt/Investitionen
THH01
Produkt |
Produkt-Bezeichnung |
Konto |
Plan |
Ist |
I1.220038.510 |
Waschmaschine Kiga Lemwerder |
783110 |
0,00 |
3.055,21 |
Die Ersatzbeschaffung der Waschmaschine im Kindergarten der
Kita Lemwerder war sachlich und zeitlich unabweisbar. Es handelt sich dabei um
eine außerplanmäßige Ausgabe. Nach § 117 NKomVG wird diese Ersatzbeschaffung
aus den noch zur Verfügung stehenden Mittel für den Neubau der Grundschule
Lemwerder I1.200015.500 gedeckt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen sind
nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG nicht zustimmungspflichtig, da sie unterhalb der
Wertgrenze sind (unerhebliche Bedeutung)
Die Deckung erfolgt aus den übertragenen Haushaltsmitteln für den Neubau der
Grundschule I1.200015.500.
THH04
Produkt |
Produkt-Bezeichnung |
Konto |
Plan |
Ist |
I1.180030.500 |
Boulebahn Ritzenbütteler Sand |
787300 |
0,00 |
1.199,52 |
Es handelt sich um einen nicht förderfähiger Eigenanteil der
Gemeinde aus dem Bau der Boulebahn am Ritzenbütteler Sand. Da keine Mittel im
Haushalt 2022 zu Verfügung standen, sind diese Auszahlungen außerplanmäßig,
allerdings nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG nicht zustimmungspflichtig, da sie unterhalb
der Wertgrenze sind (unerheblicher Bedeutung).
Gedeckt werden diese Auszahlungen aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln
für den Kompressor der Werkstatt auf dem Betriebshof, I1.220027.510.