Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen zukünftig elektronisch vorzunehmen. Dieses ist aus organisatorischen Gründen sowie aus Kostengründen sinnvoll.

Unabhängig davon hat der OOWV eine Veröffentlichung von Satzungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises angeregt. Dazu werden parallele kurzfristig Gespräche geführt.

Der § 7 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Internet unter der Adresse www.lemwerder.de im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet und auf die Internetadresse ist in der Nordwest-Zeitung, Ausgabe Wesermarsch, und im Weserkurier, Bezirksteil „Die Norddeutsche“, nachrichtlich hinzuweisen.

(2) Einladungen zu Sitzungen der Gemeindegremien werden im Bürger- und Ratsinformations-system unter der Adresse www.lemwerder.de und im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Veröffentlichung wird in der Nordwest Zeitung, Ausgabe Wesermarsch, und im Weserkurier, Bezirksteil „Die Norddeutsche“, nachrichtlich unter Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte hingewiesen.

(3) Für sonstige Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend.

Der Ausschuss für Digitales, Personal und Geschäftsordnung hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2022 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13. Oktober 2022 empfohlen, Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde zu veröffentlichen.

Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung), die Änderung des § 7 der Hauptsatzung um Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde zu veröffentlichen.

 


Sachverhalt: Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen zukünftig elektronisch vorzunehmen. Dieses ist aus organisatorischen Gründen sowie aus Kostengründen sinnvoll.

 

Unabhängig davon hat der OOWV eine Veröffentlichung von Satzungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises angeregt. Dazu werden parallele kurzfristig Gespräche geführt.

 

Unabhängig davon hat der OOWV eine Veröffentlichung von Satzungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises angeregt. Dazu werden parallele Gespräche geführt.

 

Der § 7 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Internet unter der Adresse www.lemwerder.de im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet und auf die Internetadresse ist in der Nordwest-Zeitung, Ausgabe Wesermarsch und im Weserkurier, Bezirksteil „Die Norddeutsche“ nachrichtlich hinzuweisen.

 

(2) Einladungen zu Sitzungen der Gemeindegremien werden im Bürger- und Ratsinformationssystem unter der Adresse www.lemwerder.de und im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Lemwerder verkündet bzw. bekannt gemacht. Auf die Veröffentlichung wird in der NordwestZeitung, Ausgabe Wesermarsch und im Weserkurier, Bezirksteil „Die Norddeutsche“ nachrichtlich unter Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte hingewiesen.

 

(3) Für sonstige Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend.

 

 

 

 

 

Wer sich ein Beispiel zur praktischen Umsetzung ansehen möchte, kann dies unter:

https://www.berne.de/amtsblatt/index.php

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

 1

Enthaltung:

 1