Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes nebst Anlagen und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes (1. Änderung) vom 09. Juli 2022 bis 05. September 2022 ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplans und der 1. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt, sobald der Vorhabenträger die Vereinbarung zur gesicherten Erschließung vom Straßenbaulastträger vorgelegt hat.

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 13. Oktober 2022 empfohlen, den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

Der Rat beschloss einstimmig gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 39, „Solarpark an der L875 (Auf der alten Gärtnerei)“, und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und dem Umweltbericht.

 


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplan nebst Anlagen und die Teiländerung des Flächennutzungsplan (1. Änderung) vom 09.07.2022 bis 05.09.2022 ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

 -

Enthaltung:

 -