Im Juni 2022 wurde dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wesermarsch der Jahresabschluss 2014 vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom 04. Juli 2022 bis 29. Juli 2022 den Jahresabschluss 2014.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2014 amtierenden Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt dem Rat zusammen mit dem Jahresabschlussbericht 2014 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des Fachbereichs III - Finanzen vor.

Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.

Auszug Anfang

„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Gemeinde Lemwerder für das Haushaltsjahr 2014 geprüft. In die Prüfung wurde die Buchführung einbezogen.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss nur eingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsachliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Lemwerder mit folgenden Einschränkungen richtig dar:

Die Gemeinde hat für den Jahresabschluss 2014 keine Inventur vorgenommen.
Der Bestand und die Vollständigkeit des Vermögens zum 31.12.2014 kann folglich nicht sicher nachgewiesen werden.
Im Rahmen eines Grundstückstauschvertrages wurden die Anschaffungswerte des erhaltenen Grundstuckes um rund 180.000,00 Euro zu gering ausgewiesen.
Die Aufwandsabsetzung der zurückbehaltenen Gewerbesteuerumlage in Höhe von 608.290,00 Euro hatte nicht im Haushaltsjahr 2014, sondern im Haushaltsjahr 2015 ausgewiesen werden müssen. Entsprechend wird der Jahresfehlbetrag zu gering ausgewiesen.
Zusammenhängend mit den oben genannten Grundstückstauschvertrag wurde die Finanzrechnung mit 138.012,26 Euro bebucht, obwohl kein Zahlungsfluss vorgenommen wurde.“

Auszug Ende

Der um die Stellungnahme ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss 2014 und die Entlastung der im Jahr 2014 amtierenden Bürgermeisterin.
Das Jahresergebnis 2014 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 6.406.758,22 Euro aus. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2014, sondern erst zum 01.01.2016 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2014 nicht.

Die Bilanzsumme verringert sich von 50.223.865,19 Euro auf 44.615.230,21 Euro.

Im Haushaltsjahr 2014 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von 1.979.466,38 Euro getätigt.

Diese unterteilen sich in:

Aufwendungen

856.680,99 Euro

Auszahlungen

1.122.785,39 Euro

Von den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG 1.716.637,16 Euro zustimmungspflichtig.

Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung der Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.

Der Ausschuss Ausschusses für Finanzen und Gemeindeentwicklung und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 03. November 2022 empfohlen, die Jahresrechnung 2014 zu beschließen und Entlastung zu erteilen.

Ratsherr Schöne beantragte namentliche Abstimmung.

Abschließend bat Ratsherr Schöne die Verwaltung, die vom Rechnungsprüfungsamt empfohlenen Richtlinien umzusetzen.

Die namentliche Abstimmung zum Beschluss der Jahresrechnung 2014 und Erteilung der Entlastung der im Jahr 2014 amtierenden Bürgermeisterin ergab folgendes Abstimmungsergebnis:

Für die SPD-Fraktion:

 

Ratsfrau Drees = Ja

Ratsherr Rohde = Ja

Ratsfrau Heller = Ja

Ratsherr Ruminski = Ja

Für die UWL-Fraktion:

 

Ratsherr Schröder = Enthaltung

 

Für die CDU-Fraktion:

 

Ratsherr Eckert = Ja

Ratsherr Rosenhagen = Ja

Ratsfrau Sudbrink = Ja

 

Für die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:

 

Ratsherr Schwarz = Enthaltung

Ratsfrau Warnken = Enthaltung

Für die FDP-Fraktion:

 

Ratsherr Bade = Nein

Ratsherr Ammermann = Enthaltung

Ratsfrau Ludwig = Enthaltung

Ratsherr Schöne = Enthaltung

Ratsherr Walecki = Enthaltung

 

Bürgermeisterin Winkelmann = Ja

Somit beschloss der Rat mit Stimmenmehrheit (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 7 Enthaltungen) gemäß § 129 Abs. 1. Satz 3 NKomVG die vorliegende Jahresrechnung 2014. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes beträgt 6.406.758,22 Euro.

Der Rat erteilt der im Jahre 2014 amtierenden Bürgermeisterin Entlastung.

 

 


Sachverhalt: Der Fachbereich III – Finanzen hat im Juni 2022 den Jahresabschluss 2014 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom 04.07.2022 bis 29.07.2022 den Jahresabschluss 2014.

Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2014 amtierenden Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit dem Jahresabschlussbericht 2014 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.

 

Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.

 

Auszug Anfang

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - der Gemeinde Lemwerder
für das Haushaltsjahr 2014 geprüft. In die Prüfung wurde die Buchführung einbezogen.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss
nur eingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsachliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Lemwerder mit folgenden Einschränkungen richtig dar:
Die Gemeinde hat für den Jahresabschluss 2014 keine Inventur vorgenommen.
Der Bestand und die Vollständigkeit des Vermögens zum 31.12.2014 kann folglich
nicht sicher nachgewiesen werden.
Im Rahmen eines Grundstückstauschvertrages wurden die Anschaffungswerte des
erhaltenen Grundstuckes um rund 180.000,00 Euro zu gering ausgewiesen.
Die Aufwandsabsetzung der zurückbehaltenen Gewerbesteuerumlage in Hbhe von
608.290,00 Euro hatte nicht im Haushaltsjahr 2014, sondern im Haushaltsjahr
2015 ausgewiesen werden müssen. Entsprechend wird der Jahresfehlbetrag zu
gering ausgewiesen.
Zusammenhängend mit den oben genannten Grundstückstauschvertrag wurde die
Finanzrechnung mit 138.012,26 Euro bebucht, obwohl kein Zahlungsfluss vorgenommen wurde.

 

Auszug Ende

 

Der um die Stellungnahme ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss 2014 und die Entlastung der im Jahr 2014 amtierenden Bürgermeisterin.

Das Jahresergebnis 2014 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 6.406.758,22 € aus. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2014, sondern erst zum 01.01.2016 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2014 nicht.

 

Die Bilanzsumme verringert sich von 50.223.865,19 € auf 44.615.230,21 €.

 

Im Haushaltsjahr 2014 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von 1.979.466,38 € getätigt.

 

Diese unterteilen sich in:

 

Aufwendungen

856.680,99 €

Auszahlungen

1.122.785,39 €

 

Die Auflistung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden ab Seite 84 aufgelistet.

 

Von den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG 1.716.637,16 € zustimmungspflichtig.

 

Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung der Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.

 

Anlagen:

- Jahresabschlussbericht 2014

- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 inkl. Jahresabschlussbericht ab Seite 39

- Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 8

Nein:

 1

Enthaltung:

 7