Sitzung: 10.11.2022 Ausschuss für Bauen und Straßen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB 2/024/2022-1
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Straßen empfahl, die
Anregungen aufzunehmen und das Betrachtungsgebiet um die Variante „Bahntrasse
zwischen Altenesch und Delmenhorst“ in die regionale Machbarkeitsstudie RMS21
zum Preis von 1.213,80 € aufzunehmen und den Kommunalverbund um die
Beauftragung des Planungsbüros mit dem zusätzlichen Auftrag zu bitten.
Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
Sachverhalt: Am
22.09.2022 wurde dem Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung ein
Zwischenstand zur regionalen Machbarkeitsstudie Radverkehr (RMS21) durch den
Kommunalverbund und das Planungsbüro vorgestellt. Im Anschluss an die
Vorstellung wurde den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, weitere
Fragen und Anregungen mit einer ausreichenden Frist per Mail an den
Kommunalverbund zu richten. Diese würden durch das Planungsbüro eingeordnet
werden.
Insgesamt sind drei
schriftliche Rückmeldungen beim Kommunalverbund eingegangen. Herr Schröder und
Frau Rosenow regen unabhängig voneinander an, dass die ehemalige Bahntrasse
zwischen der Hauptstraße in Altenesch und der Gemeindegrenze zu Delmenhorst in
die Betrachtung der zu untersuchenden Varianten aufgenommen werden sollte. Die
Trasse sei breit genug für einen Radweg und biete den Verkehrsteilnehmern
Schutz vor Lärm und Abgasen der Kraftfahrzeuge, die dort nicht verkehren
würden.
Herr Schöne bezieht
sich in seiner Rückmeldung auf die in der Präsentation verwendeten Zahlen der
Verkehrszählung.
Durch den
Kommunalverbund und das Planungsbüro wurden folgende Antworten auf die
Rückmeldungen formuliert:
Rückmeldungen 1 und
2, ehemalige Bahntrasse
Die
Leistungsbeschreibung für die zu untersuchenden Routen inkl.
Abschnittsvarianten im Rahmen der Regionalen Machbarkeitsstudie RMS21 wurde auf
Grundlage des Regionalen Mobilitätskonzept: Radverkehr (RMK:R, Beschluss 2020
in der Mitgliederversammlung des Kommunalverbunds) erarbeitet und im Frühjahr
2021 mit allen beteiligten Kommunen auf der Fachebene abgestimmt. Im RMK:R und
in der Leistungsbeschreibung ist die ehemalige Bahntrasse im Bereich zwischen
Gemeindegrenze und Altenesch nicht enthalten.
Eine mögliche,
ergänzende Untersuchung der ehemaligen Bahntrasse zwischen der Gemeindegrenze
und Altenesch hätte folgende Rahmenbedingungen:
Finanzielle Aspekte
Folgende Arbeitsschritte würde das Gutachterbüro gemäß Leistungsbeschreibung bei einer ergänzenden Betrachtung der ehemaligen Bahntrasse im südlichen Gemeindegebiet durchführen:
-
Arbeitspaket
1:
o Inhalte: Grundlegende Daten und
Informationen zu den zu untersuchenden Routen werden von den Kommunen
zusammengestellt. Die verschiedenen Routenverläufe werden von den
Gutachterbüros soweit möglich mit dem Fahrrad befahren und in der vorhandenen
RMK:R-Datenbank dokumentiert.
o Kosten: 370 € netto zzgl.
Fahrtzeit/Reisekosten 300 € netto
-
Arbeitspaket
2:
o Inhalte: In Abstimmung mit den Kommunen
erfolgt – soweit Abschnittsvarianten vorhanden sind – die Auswahl eines
Routenverlaufs. Als Entscheidungsgrundlage werden dazu die untersuchten
Abschnittsvarianten miteinander verglichen und bewertet, Grundlage ist ein
abgestimmter Kriterienkatalog.
o Kosten: 350 € netto
Für eine ergänzende Betrachtung würden sich insgesamt folgenden Kosten ergeben:
Leistung |
Netto-Kosten |
Brutto-Kosten |
Arbeitspaket 1 |
370,00 € |
440,30 € |
Arbeitspakte 2 |
350,00 € |
416,50 € |
Fahrtzeit/Reisekosten |
300,00 € |
357,00 € |
Gesamtsumme |
1.020,00 € |
1.213,80 € |
Eine ergänzende
Betrachtung zu den dargestellten Kosten von 1.213,80 € brutto wäre als Ergänzungsauftrag
komplett durch die Gemeinde Lemwerder zu tragen.
Zeitliche Aspekte
Das Gesamtprojekt
RMS21 ist ein gefördertes Projekt und muss bis zum 30. September 2023 komplett
abgeschlossen sein. Die verkehrsplanerischen Arbeiten sollen im Juni 2023
abgeschlossen werden, da die weitere Zeit bis zum Projektende zur Erstellung
des Abschlussberichts benötigt wird.
Aus diesen
zeitlichen Rahmenbedingungen ergibt sich, dass die Arbeitspakete 1 und 2
(Inhalte siehe oben) gemäß Zeitplan bis Ende Januar 2023 abgeschlossen sein
sollen.
Eine ergänzende
Befahrung und Datenaufbereitung (Arbeitspaket 1) sowie die Ergänzung der neuen
Abschnittsvariante in die entsprechende Bewertungsmatrix und die Abstimmung
dazu mit der Fachebene (Arbeitspaket 2) würde ca. einen Monat zusätzlich in
Anspruch nehmen.
Im weiteren
Projektverlauf erarbeitet das Gutachterbüro in den folgenden Arbeitspaketen
Maßnahmenempfehlungen für die einzelnen Routenabschnitte, führt eine
Kosten-Nutzen-Analyse durch und bildet abschließend Realisierungsabschnitte.
Diese Arbeitsschritte sollen, wie oben skizziert, bis Ende Juni 2023
abgeschlossen werden, da das Gesamtprojekt bis zum Ende der Förderlaufzeit am
30. September 2023 abgeschlossen sein muss.
Durch die
veranschlagte Verzögerung um bis zu einem Monat wird die Bearbeitungszeit und
insbesondere der fachliche Abstimmungsprozess für die Route
Delmenhorst-Lemwerder (D2) zeitlich gesehen, stark belastet.
Es darf zu keinen
weiteren Verzögerungen kommen, damit das Projektende und damit die
Gesamtförderung für das RMS21nnicht gefährdet werden.
Rückmeldung 3,
Kfz-Werte in bestimmten Straßen(-abschnitten)
-
Herr Schöne: „Folie 7, Stedinger Straße: 4550 (Im
Verlauf der Straße ergeben sich Werte zwischen 4550 und 7550)“
o Antwort Gutachterbüro: Die Werte
auf der Stedinger Straße liegen bei bis zu 7.550 Kfz/Tag. Das ist richtig. Da
wir in der Präsentation aber nur Zeit für die Darstellung von ausgewählten
Beispielabschnitten hatten, haben wir uns nur auf den nördlichsten Abschnitt
der Stedinger Straße (siehe Folie 7, Foto 1) bezogen, in dem 4.550 Kfz/Tag
ermittelt wurden. Eine höhere Verkehrsstärke hat hier ohnehin keinen Einfluss
auf die Bewertung, da auch bei der minimalen Verkehrsstärke von 4.550 Kfz/Tag
(im Zusammenhang mit der verfügbaren Fläche) die
Standards einer Radvorrangroute voraussichtlich nicht umgesetzt werden können.
-
Herr Schöne: „Folie 8, Ernst-Pieper-Str.: 50;
richtig ist die Zahl 1600 (Die Zahl 50 stammt aus dem Abschnitt der vorhandenen
Sackgasse)“
o Antwort Gutachterbüro: Die Werte
auf der Ernst-Pieper-Straße liegen bei bis zu 1.600 Kfz/Tag. Das ist richtig.
In der Präsentation haben wir uns aber bewusst auf den Abschnitt nördlich der
Tecklenburger Straße (siehe Folie 8, Foto oben) bezogen, in dem 50 Kfz/Tag
ermittelt worden sind, da wir hier die Möglichkeit einer Fahrbahnführung
(Fahrradstraße) sahen. Der Abschnitt südlich der Tecklenburger Straße (völlig
andere Charakteristik) wird auf der Folie 9 dargestellt. Hier sehen Sie auch
den Hinweis auf die 1.600 Kfz/Tag. Der Wert hat aber für die Bewertung in dem
Abschnitt kaum Relevanz, da wir hier – unabhängig von der Verkehrsstärke – auf
Grund der Flächenverfügbarkeit ohnehin die separate Führung entlang der
stillgelegten Bahntrasse empfehlen würden.
-
Herr Schöne: „Deichstraße: 300 – 400; richtig ist
400 bis 500“
o Antwort Gutachterbüro:
Tatsächlich liegt der Wert zwischen 300 und 450 Kfz/Tag. (Die 500 Kfz/Tag
beziehen sich u.E. auf die Flughafenstraße.) 50 Kfz/Tag mehr haben keinen
Einfluss auf die Bewertung. Fahrradstraßen im Rahmen von Radvorrangrouten
können innerorts bei Kfz-Verkehrsstärken bis 2.500 Kfz/Tag eingerichtet werden.
-
Herr Schöne: „Ich meine, bei der veränderten
Verkehrsbelastungen durch den Kfz-Verkehr ist die Betrachtungsweise bzw. die
Auswirkungen bestimmt eine andere.“
Antwort
Gutachterbüro: Grundsätzlich ist das richtig. In den genannten Fällen hat das
aber keine Auswirkungen (siehe
obenstehende Ausführungen).
Die Anmerkungen von Herrn Schöne und die Antworten dazu
werden zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |