Beschluss: abgestimmt

Bürgermeisterin Christina Winkelmann trägt zum TOP 5 eine Präsentation vor. Neben den über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus der Sitzungsvorlage FB 3/058/2022, welche bereits im letzten Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss sowie im VA am 03.11.2022 behandelt worden, stellte sie drei weitere Maßnahmen vor.

Bezugnehmend auf den Tagesordnungspunkt 3 werden von den Fachämtern nachstehende Maßnahmen als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft:

Feuchtigkeitsschaden in der Kita Lemwerder 250.000,00 €

Der Versuch eine einvernehmliche Lösung mit den beteiligten Firmen herbeizuführen ist gescheitert. In Bezug auf diese Angelegenheit wurde daraufhin von Seiten der Gemeinde Lemwerder Klage beim Landgericht Oldenburg eingereicht.

Da sich erfahrungsgemäß ein Klageverfahren über viele Jahre ziehen kann, wird die Mängelbeseitigung bereits im laufenden Klageverfahren begonnen.

Die vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten lagen laut Gutachten vom 04.06.2020 bei bis zu 160.000,00 €. Da ein Kostenvorschussanspruch gemäß § 637 Abs. 3 BGB fruchtlos geblieben ist, trägt die Gemeinde Lemwerder bis zur Entscheidung durch das Landgericht alle anfallenden Kosten selbst.

Um die Beseitigung schnellstmöglich zu beauftragen, werden entsprechende Mittel zur Mängelbeseitigung benötigt.

Die Mängelbeseitigung ist aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Coronakrise und dem Krieg in der Ukraine deutlich höher anzusetzen als in dem Gutachten zunächst angenommen.

Berücksichtigt man den zeitlichen Abstand von über zwei Jahren, die vorgenannten Erschwernisse und das Erfordernis, dass die Maßnahme durch eingeschaltete Fachleute begleitet werden muss, so sind 250.000 Euro für die Maßnahme eine realistische Schätzung der Kosten, die für die Mängelbeseitigung benötigt werden.

Aktuell wurden bereits Kosten für die Einreichung des Klageverfahrens sowie die Kosten für die Untersuchung des Schimmelschadens abgerechnet.

 

Uferbefestigung an der Niedersachsenstr./Auricher Str. 80.000,00 €

Die Ausführung kann ausschließlich im Winter/Frühjahr eines Jahres durchgeführt werden. Begründet ist dies durch den Winterwasserstand (in der Regel 20cm tiefer als im Sommer, um die Höhe der hölzernen Uferbefestigung festlegen zu können, die ständig unter Wasser liegen muss) und durch die Umsetzung vor der Brut- und Setzzeit (ab 01.04.)

 

Oberflächensanierung der Straßen 100.000,00 €

 

 

 

Der Fachbereich 4 sieht es im Sinne der Umsetzung als erforderlich an, Mittel für die Oberflächensanierung der Straßen für das Jahr 2022 bereitzustellen.

Begründet wird dies mit dem nicht kalkulierbarem Preisanstieg und der damit verbundenen Preisbindung sowie dem Maßnahmenbeginn. Durch die Beauftragung im Jahr 2022 kann die Ausführung im Frühjahr 2023 starten.

Die im Haushalt 2022 bereitgestellten Mittel für die Straßenunterhaltung sind durch bereits beauftragte Maßnahmen gebunden und können nicht zur Deckung herangezogen werden.

 

Die Summe der drei genannten Maßnahmen ergibt somit 430.000 Euro an außerplanmäßigen Ausgaben. Diese sind gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG zustimmungspflichtig. Die Deckung erfolgt über die Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer.

 

Nach kurzer Beratung empfahl der Ausschuss mehrheitlich.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfahl,

den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltjahr 2022 in Höhe von 22.378,39 € gemäß § 117 NKomVG zuzustimmen.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich befürwortet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

  12

Nein:

   4

Enthaltung:

   0

 

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfahl,

den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltjahr 2022 in Höhe von 430.000,00 € gemäß § 117 NKomVG zuzustimmen.

 

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich befürwortet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

  15

Nein:

   1

Enthaltung:

   0

 

Ratsherr Schöne bat um Aufnahme im Protokoll seine Feststellung, dass in zwei Fällen bei Auftragsvergaben (Jule und Kita Bardewisch) die Richtlinien der Geschäfte der laufenden Verwaltung (10.000 Euro-Grenze) nicht beachtet wurden.