Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Ratsfrau Assing hat ihren Wohnsitz in Lemwerder aufgegeben. Damit ist Frau Assing gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungs-gesetz (NKomVG) nicht mehr wählbar und scheidet aus dem Rat der Gemeinde Lemwerder aus.

Frau Assing wurde bei der Gemeindewahl am 12. September 2021 durch Listenwahl in den Gemeinderat gewählt.

Der freigewordene Sitz geht nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) auf die nächste Person in der Reihenfolge der Listenwahl des Wahlvorschlages der SPD über.

Nächste Ersatzperson ist danach Herr Harald Helling. Herr Helling wurde am 01. November 2022 über den Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 02. November 2022 schriftlich die Wahl angenommen.

Der im Rat der Gemeinde Lemwerder freie Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn Harald Helling für die durch Listenwahl gewählte Ratsfrau Joana Assing gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG über.

Der Übergang des Sitzes wird gemäß § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 NKomVG ist Ratsherr Harald Helling durch die Bürgermeisterin Christina Winkelmann vereidigt worden.