Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Bürgermeisterin Christina Winkelmann trägt zum TOP eine Präsentation vor.
In der Präsentation wurden die Ergebnisse aus dem Telefonat mit der Kommunalaufsicht präsentiert. Die aktuelle Haushaltssituation sowie die geplanten Mehrausgaben in Bezug auf die vorhandene Raumnot der Grundschule Lemwerder ab dem Schuljahr 2023/2014 sowie die weiteren Maßnahmen sind nicht Nachtragshaushaltspflichtig. Ein Beschluss als über- und außerplanmäßige Ausgaben ist aufgrund der Unerheblichkeit ausreichend.

Die Raumlösung kann je nach Art über die vorhandenen Mittel für den Neubau der Grundschule oder aus den Mehrerträgen im Bereich der Gewerbesteuer abgebildet werden.

Die CDU-Fraktion beantragte dennoch die Abstimmung über ihren Antrag vom 29.10.2022.

 

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

 


Beratungsgegenstand:

Die finanzielle Situation der Gemeinde Lemwerder für das Haushaltsjahr hat sich im Vergleich zur Planung deutlich verbessert. Die Verwaltung berichtete im Finanzzwischenbericht- FB 3/028/2022.

 

Durch die nun bekanntgewordene Raumnot in der Grundschule Lemwerder besteht dringender Handlungsbedarf, da der nächste Jahrgang von Erstklässlern im Schuljahr 2023/2024 vierzügig sein wird.

 

Aufgrund der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Lieferengpässe bei Material, durch dadurch verursachte verlängerte Lieferzeiten sowie vermutlich weiter zu erwartende Preissteigerungen bei Lieferungen und Leistungen, wird eine kurzfristige Beauftragung der notwendigen Maßnahmen zur Abschaffung der Raumprobleme angestrebt. Die Verwaltung prüft aktuell mögliche Verfahren, um entsprechende Mittel im Haushalt 2022 für die Umsetzung einer Übergangslösung bereitstellen zu können.

 

Mögliche Varianten sind:

Nachtragshaushalt nach §115 NKomVG i.V.m § 8 KomHVKO

oder

Beschluss von über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 117 NKomVG

 

Die Varianten werden im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht des Landkreis Wesermarsch besprochen. Durch urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten der zuständigen Ansprechperson bei der Kommunalaufsicht konnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein abschließendes Einvernehmen hergestellt werden. Es haben bislang nur Vorberatungen stattgefunden.

 

Die ersten Ergebnisse werden in der Schulausschusssitzung am 17.11.2022 bekanntgemacht.

 

Diese Beschlussvorlage wird bis zur Sitzung gegebenenfalls ergänzt.

 

 

 

Aus Zeitgründen könnte die Vorberatung für einen möglichen Nachtragshaushalt in der Sitzung des Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss am 24.11.2022 erfolgen. Der Beschluss eines Nachtragshaushaltes kann gemäß § §115 Abs. 1 S.1 bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

   4

Nein:

  12

Enthaltung:

   0