Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vorsitzende gibt die Beschlussvorlage wieder.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, Herrn Christian Meyer zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Altenesch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.02.2023 bis 31.01.2029 zu ernennen.

 


Bei der Wahl der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Altenesch am 14.11.2022 hat sich der Kamerad Christian Meyer zur Wahl gestellt.

 

Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als Ortsbrandmeister*in vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als Ortsbrandmeister wurde am 14.11.2022 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Altenesch der Oberlöschmeister Christian Meyer vorgeschlagen.

Das Ergebnis der Stimmzettelauszählung ergab folgende Stimmenverteilung: 26 ja, 1 nein, 0 Enthaltungen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl des Ortsbrandmeisters bestätigt.

 

Der Ortsbrandmeister ist, gem. § 20 (4) S. 1 NBrandSchG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat ernennt Herrn Christian Meyer zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Altenesch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.02.2023 bis 31.01.2029.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

-

Enthaltung:

-