Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, Herrn Holger Schläger zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Altenesch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.02.2023 bis 31.01.2029 zu ernennen.

 


Bei der Wahl der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Altenesch am 14.11.2022 hat sich der vorherige stv. Ortsbrandmeister Martin Rethorn nicht mehr zur Wahl gestellt.

Zur Wahl hat sich der derzeitige Ortsbrandmeister Holger Schläger gestellt.

 

Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister*in vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als stv. Ortsbrandmeister wurde am 14.11.2022 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Altenesch der Brandmeister Holger Schläger vorgeschlagen.

Das Ergebnis der Stimmzettelauszählung ergab folgende Stimmenverteilung: 25 ja, 0 nein, 1 Enthaltung und 1 ungültig.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl des stellv. Ortsbrandmeisters bestätigt.

 

Der Ortsbrandmeister ist, gem. § 20 (4) S. 1 NBrandSchG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat ernennt Herrn Holger Schläger zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Altenesch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.02.2023 bis 31.01.2029.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

-

Enthaltung:

-