Bei der Wahl der Funktionsträger der
Ortsfeuerwehr Altenesch am 14. November 2022 hat sich der Kamerad Christian
Meyer zur Wahl gestellt.
Gemäß § 20 Abs. 6 NBrandSchG ist als
Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung
der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen
der Anwesenden erhält.
Als Ortsbrandmeister wurde am 14. November
2022 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Altenesch der Oberlöschmeister
Christian Meyer vorgeschlagen.
Das Ergebnis der Stimmzettelauszählung ergab
folgende Stimmenverteilung: 26 ja, 1 nein, 0 Enthaltungen.
Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat
die Wahl des Ortsbrandmeisters bestätigt.
Der Ortsbrandmeister ist gemäß § 20 Abs. 6
Satz 1 NBrandSchG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für
die Dauer von sechs Jahren zu berufen.
Der Ausschuss für Feuerwehrwesen, Sicherheit und Ordnung hat in seiner
Sitzung am 01. Dezember 2022 und der Verwaltungsausschuss in seiner heutigen
Sitzung empfohlen, Herrn Christian Meyer zum Ortsbrandmeister zu ernennen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat ernennt
Herrn Christian Meyer unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
für die Zeit vom 01. Februar 2023 bis 31. Januar 2029 zum Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Altenesch.
Dem
Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
Bei der Wahl der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Altenesch
am 14.11.2022 hat sich der Kamerad Christian Meyer zur Wahl gestellt.
Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als Ortsbrandmeister*in vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.
Als Ortsbrandmeister wurde am 14.11.2022 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Altenesch der Oberlöschmeister Christian Meyer vorgeschlagen.
Das Ergebnis der Stimmzettelauszählung ergab folgende Stimmenverteilung: 26 ja, 1 nein, 0 Enthaltungen.
Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl des Ortsbrandmeisters bestätigt.
Der Ortsbrandmeister ist, gem. § 20 (4) S. 1 NBrandSchG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat ernennt Herrn Christian Meyer zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Altenesch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.02.2023 bis 31.01.2029.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |