Im Rahmen des
unterjährigen Berichtwesens gem. § 116 NKomVG wurden die aufgeführten über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen festgestellt.
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 Euro als unerheblich.
Diese sind informell aufgeführt.
Oberhalb der
Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss
darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber
unterjährig zu beschließen.
Investitionen
1.220023.510
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
783110 VermGG >
1000 Eur |
Straßenprogramm/Zustandserfassung |
3.500,00 |
7.595,77 |
Das
bestellte Straßenprogramm zur Zustandserfassung kostete 4.095,77 Euro mehr als
ursprünglich geplant.
Die überplanmäßige
Auszahlung i.H.v. 4.095,77 Euro ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 Satz
2 NKomVG. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei 1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
787300 Sonst.
Baumaßnahme |
Edenbüttel II
Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
1.160000.500 Umbau Feuerwehr Lemwerder
Kostenarten |
Proj. Plan |
Ist |
787100
Hochbaumaßnahmen |
70.238,47 |
66.912,58 |
Im Rahmen des Umbaus
der Feuerwehrhaus Lemwerder wurde aufgrund der aktuellen Lage und den
Empfehlungen des Bundes die Notstromeinspeisung nachbeauftragt. Diese ist
erforderlich für den Fall, wenn im Gebäude für längere Zeit der Strom ausfällt.
Dadurch ist es möglich über ein externes Gerät das Gebäude wieder mit Strom zu
versorgen.
Da die
bereitstehenden Mittel im Haushalt 2022 im Bereich des Feuerwehrumbaus bereits
ausgeschöpft sind, erfolgt die Deckung der überplanmäßigen i.H.v. 3.918,74 Euro
über die Minderauszahlungen bei 1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.
Die überplanmäßige
Auszahlung i.H.v. 3.918,74 Euro ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 Satz
2 NKomVG.
1.220017.500 Geländer Empore OFW Lemwerder
Kostenarten |
Proj. Plan |
Ist |
787300
Sonstige Baumaßn. |
3.500,00 |
7.273,54 |
Das Geländer für die
Empore im Feuerwehrhaus Lemwerder kostete 3.773,54 Euro mehr als im Haushalt
2022 eingeplant.
Die Deckung erfolgt
über die Minderauszahlungen bei 1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
787300 Sonst.
Baumaßnahme |
Edenbüttel II
Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
Die überplanmäßige
Auszahlung i.H.v. 3.773,54 Euro ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 Satz
2 NKomVG.
THH01
P1.365001 CVJM Kindergarten
Der
CVJM-Kindergarten teilte mit, dass eine Erneuerung des Fallschutzes auf dem
Außengelände unter den Schaukeln erforderlich sei. Die Anschaffung wird
schnellstmöglich umgesetzt. Aufgrund der Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer
kann die Deckung über diese erfolgen.
Bisher liegt keine
Rechnung vor, jedoch geht der CVJM von einem Anschaffungswert von 10.000,00
Euro aus.
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
431800 Zuweisungen
an übr. Bereiche |
Zuschuss lfd.
Kosten 624.600,- Abr. Zuschuss
2021: 17.800,- Modernisierungskosten
85.000,- |
727.400,00 |
564.824,17 |
Durch die
niedrigeren Kosten im Bereich des laufenden Zuschusses zur Defizitabdeckung
i.H.v. 8.004,00 Euro sowie Rückzahlungen für das Jahr 2021 i.H.v. 51.775,83
Euro, erfolgt die Deckung über den Haushaltsansatz in diesem Bereich.
Diese Aufwendung ist
aufgrund des Haushaltsansatzes nicht zustimmungspflichtig und dient nur der
Information.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 11.788,05 Euro gemäß § 117
NKomVG.
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich
zugestimmt.
Sachverhalt:
Im Rahmen des unterjährigen Berichtwesens gem. § 116 NKomVG wurden die
nachsehenden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
festgestellt.
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich. Diese
sind nachstehend informell unter der lfd. Nr. 1 aufgeführt.
Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und
Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der
Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen.
Investitionen
I1.220023.510
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
783110 VermGG > 1000 Eur |
Straßenprogramm/Zustandserfassung |
3.500,00 |
7.595,77 |
Das bestellte Straßenprogramm zur Zustandserfassung kostete 4.095,77 € mehr
als ursprünglich geplant.
Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 4.095,77 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei I1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.
I1.150000.500 Edenbüttel II, Straßenbeleuchtung
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
787300 Sonst. Baumaßnahme |
Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
I1.160000.500 Umbau Feuerwehr Lemwerder
Kostenarten |
Proj. Plan |
Ist |
787100 Hochbaumaßnahmen |
70.238,47 |
66.912,58 |
Im Rahmen des Umbaus der Feuerwehrhaus Lemwerder wurde aufgrund der aktuellen Lage und den Empfehlungen des Bundes die Notstromeinspeisung nachbeauftragt. Diese ist erforderlich für den Fall das im Gebäude für längere Zeit der Strom ausfällt. Dadurch ist es möglich über ein externes Gerät das Gebäude wieder mit Strom zu versorgen.
Da die bereitstehenden Mittel im Haushalt 2022 im Bereich
des Feuerwehrumbaus zweckgebunden sind,erfolgt die Deckung der außerplanmäßigen
i.H.v. 3.918,74 € über die Minderauszahlungen bei I1.150000.500 für
Straßenbeleuchtung.
I1.150000.500 Edenbüttel II, Straßenbeleuchtung
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
787300 Sonst. Baumaßnahme |
Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 3.918,74 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG.
I1.220017.500 Geländer Empore OFW Lemwerder
Kostenarten |
Proj. Plan |
Ist |
787300 Sonstige Baumaßn. |
3.500,00 |
7.273,54 |
Das Geländer für die Empore im Feuerwehrhaus Lemwerder kostete 3.773,54 € mehr als im Haushalt 2022 eingeplant.
Die Deckung erfolgt über die Minderauszahlungen bei I1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
787300 Sonst. Baumaßnahme |
Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel |
70.000,00 |
10.570,31 |
Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 3.773,54 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG.
THH01
P1.365001 CVJM
Kindergarten
Der CVJM-Kindergarten teilte mit, dass eine Erneuerung des Fallschutzes auf dem Außengelände unter den Schaukeln erforderlich sei. Die Anschaffung wird schnellstmöglich umgesetzt. Aufgrund der Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer kann die Deckung über diese erfolgen.
Bisher liegt keine Rechnung vor, jedoch geht der CVJM von einem Anschaffungswert von 10.000,00 € aus.
Kostenarten |
Bemerkung |
Plan |
Ist |
431800 Zuweisungen an übr. Bereiche |
Zuschuss lfd. Kosten 624.600,- Abr. Zuschuss 2021: 17-800,- Modernisierungskosten 85.000,- |
727.400,00 |
564.824,17 |
Durch die niedrigeren Kosten im Bereich des laufenden Zuschusses zur Defizitabdeckung i.H.v. 8.004,00 € sowie Rückzahlungen für das Jahr 2021 i.H.v. 51.775,83 € erfolgt die Deckung über den Haushaltsansatz in diesem Bereich.
Diese Aufwendung ist aufgrund des Haushaltsansatzes nicht zustimmungspflichtig und dient nur der Information.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
13 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
4 |