Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Im Rahmen des unterjährigen Berichtwesens gem. § 116 NKomVG wurden die aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen festgestellt.
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 Euro als unerheblich. Diese sind informell aufgeführt.

Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen.

Investitionen

1.220023.510

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

783110 VermGG > 1000 Eur

Straßenprogramm/Zustandserfassung

3.500,00

7.595,77


Das bestellte Straßenprogramm zur Zustandserfassung kostete 4.095,77 Euro mehr als ursprünglich geplant.

Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 4.095,77 Euro ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen  bei 1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

787300 Sonst. Baumaßnahme

Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel

70.000,00

10.570,31

 

1.160000.500 Umbau Feuerwehr Lemwerder

Kostenarten

Proj. Plan

Ist

  787100  Hochbaumaßnahmen

70.238,47

66.912,58

 

Im Rahmen des Umbaus der Feuerwehrhaus Lemwerder wurde aufgrund der aktuellen Lage und den Empfehlungen des Bundes die Notstromeinspeisung nachbeauftragt. Diese ist erforderlich für den Fall, wenn im Gebäude für längere Zeit der Strom ausfällt. Dadurch ist es möglich über ein externes Gerät das Gebäude wieder mit Strom zu versorgen.

Da die bereitstehenden Mittel im Haushalt 2022 im Bereich des Feuerwehrumbaus bereits ausgeschöpft sind, erfolgt die Deckung der überplanmäßigen i.H.v. 3.918,74 Euro über die Minderauszahlungen bei 1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.

Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 3.918,74 Euro ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.220017.500 Geländer Empore OFW Lemwerder

 

Kostenarten

Proj. Plan

Ist

  787300  Sonstige Baumaßn.

3.500,00

7.273,54

 

Das Geländer für die Empore im Feuerwehrhaus Lemwerder kostete 3.773,54 Euro mehr als im Haushalt 2022 eingeplant.

Die Deckung erfolgt über die Minderauszahlungen bei 1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.

 

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

787300 Sonst. Baumaßnahme

Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel

70.000,00

10.570,31

 

Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 3.773,54 Euro ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG.

 

THH01

P1.365001 CVJM Kindergarten

 

Der CVJM-Kindergarten teilte mit, dass eine Erneuerung des Fallschutzes auf dem Außengelände unter den Schaukeln erforderlich sei. Die Anschaffung wird schnellstmöglich umgesetzt. Aufgrund der Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer kann die Deckung über diese erfolgen.

Bisher liegt keine Rechnung vor, jedoch geht der CVJM von einem Anschaffungswert von 10.000,00 Euro aus.

 

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

431800 Zuweisungen an übr. Bereiche

Zuschuss lfd. Kosten 624.600,-

Abr. Zuschuss 2021: 17.800,-

Modernisierungskosten 85.000,-

727.400,00

564.824,17

 

Durch die niedrigeren Kosten im Bereich des laufenden Zuschusses zur Defizitabdeckung i.H.v. 8.004,00 Euro sowie Rückzahlungen für das Jahr 2021 i.H.v. 51.775,83 Euro, erfolgt die Deckung über den Haushaltsansatz in diesem Bereich.

Diese Aufwendung ist aufgrund des Haushaltsansatzes nicht zustimmungspflichtig und dient nur der Information.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 11.788,05 Euro gemäß § 117 NKomVG.

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

 

 


Sachverhalt: Im Rahmen des unterjährigen Berichtwesens gem. § 116 NKomVG wurden die
nachsehenden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

festgestellt.

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich. Diese sind nachstehend informell unter der lfd. Nr. 1 aufgeführt.

 

Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen.

Investitionen

I1.220023.510

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

783110 VermGG > 1000 Eur

Straßenprogramm/Zustandserfassung

3.500,00

7.595,77


Das bestellte Straßenprogramm zur Zustandserfassung kostete 4.095,77 € mehr als ursprünglich geplant.

Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 4.095,77 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen  bei I1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.

 

I1.150000.500 Edenbüttel II, Straßenbeleuchtung

 

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

787300 Sonst. Baumaßnahme

Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel

70.000,00

10.570,31

 

 

I1.160000.500 Umbau Feuerwehr Lemwerder

Kostenarten

Proj. Plan

Ist

  787100  Hochbaumaßnahmen

70.238,47

66.912,58

 

 

Im Rahmen des Umbaus der Feuerwehrhaus Lemwerder wurde aufgrund der aktuellen Lage und den Empfehlungen des Bundes die Notstromeinspeisung nachbeauftragt. Diese ist erforderlich für den Fall das im Gebäude für längere Zeit der Strom ausfällt. Dadurch ist es möglich über ein externes Gerät das Gebäude wieder mit Strom zu versorgen.

Da die bereitstehenden Mittel im Haushalt 2022 im Bereich des Feuerwehrumbaus zweckgebunden sind,erfolgt die Deckung der außerplanmäßigen i.H.v. 3.918,74 € über die Minderauszahlungen bei I1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.

I1.150000.500 Edenbüttel II, Straßenbeleuchtung

 

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

787300 Sonst. Baumaßnahme

Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel

70.000,00

10.570,31

 

Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 3.918,74 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG.

 

 

I1.220017.500 Geländer Empore OFW Lemwerder

 

Kostenarten

Proj. Plan

Ist

  787300  Sonstige Baumaßn.

3.500,00

7.273,54

 

Das Geländer für die Empore im Feuerwehrhaus Lemwerder kostete 3.773,54 € mehr als im Haushalt 2022 eingeplant.

 

 

Die Deckung erfolgt über die Minderauszahlungen bei I1.150000.500 für Straßenbeleuchtung.

 

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

787300 Sonst. Baumaßnahme

Edenbüttel II Beleuchtung Kreisel

70.000,00

10.570,31

 

Die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 3.773,54 € ist zustimmungspflichtig nach § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG.


THH01

P1.365001 CVJM Kindergarten

 

Der CVJM-Kindergarten teilte mit, dass eine Erneuerung des Fallschutzes auf dem Außengelände unter den Schaukeln erforderlich sei. Die Anschaffung wird schnellstmöglich umgesetzt. Aufgrund der Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer kann die Deckung über diese erfolgen.

Bisher liegt keine Rechnung vor, jedoch geht der CVJM von einem Anschaffungswert von 10.000,00 € aus.

 

Kostenarten

Bemerkung

Plan

Ist

431800 Zuweisungen an übr. Bereiche

Zuschuss lfd. Kosten 624.600,-

Abr. Zuschuss 2021: 17-800,-

Modernisierungskosten 85.000,-

727.400,00

564.824,17

 

Durch die niedrigeren Kosten im Bereich des laufenden Zuschusses zur Defizitabdeckung i.H.v. 8.004,00 € sowie Rückzahlungen für das Jahr 2021 i.H.v. 51.775,83 € erfolgt die Deckung über den Haushaltsansatz in diesem Bereich.

 

Diese Aufwendung ist aufgrund des Haushaltsansatzes nicht zustimmungspflichtig und dient nur der Information.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

  13

Nein:

   2

Enthaltung:

   4