Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die antragführenden Fraktionen erläuterten ihren Antrag auf Abwahl des Ratsvorsitzenden.

Die CDU-Fraktion sprach sich gegen eine Abwahl aus.

Ratsherr Ammermann zeigte sich persönlich enttäuscht über den Antrag.

Ratsherr Wohlers beantragte geheime Abstimmung.

Vor der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung) beschlossen, eine Wortmeldung des im Zuschauerbreich anwesenden ehemaligen Ratsherrn Helmerichs zuzulassen. Herr Helmerichs stellte klar, dass die Aufgabe des Ratsvorsitzenden in erster Linie die Leitung der Ratssitzungen ist und keine weiteren Aufgaben sich aus dem Amt ergeben.

Die Abberufung des Ratsvorsitzenden wurde mit vorbereiteten Stimmzetteln in einer geheimen Abstimmung, Wahlkabine und Stimmzettelurne, durchgeführt.

Der 1. stellv. Ratsvorsitzende ernannte die Ratsfrauen Heller und Rosenow zu Stimmauszählern.

Die Auszählung ergab 21 gültige Stimmzettel mit folgendem Ergebnis:

Für die Abberufung des Ratsvorsitzenden Ratsherr Ammermann stimmten 14 Ratsmitglieder und 7 Ratsmitglieder dagegen.

Damit beschloss der Rat mit der Mehrheit der Mitglieder des Rates die Abberufung des Ratsvorsitzenden Ratsherrn Ammermann gemäß § 61 Abs. 2 NKomVG.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 14

Nein:

  7

Enthaltung:

  -