Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach § 61 Abs. 1 NKomVG wird aus der Mitte des Rates eine Ratsvorsitzende oder ein Ratsvorsitzender gewählt.

Gewählt wird schriftlich; wird nur ein Wahlvorschlag abgegeben, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, welches durch den Vorsitzenden gezogen wird. (§ 67 NKomVG).

Vorschlagsberechtigt sind jedes Ratsmitglied und die im Rat vertretenden Fraktionen oder Gruppen.

Ratsfrau Warnken schlug Ratsherrn Walecki zur Wahl vor.

Ratsherr Rosenhagen schlug Ratsherrn Eckert zur Wahl vor.

Zur Durchführung der Wahl gab 1. Stellv. Ratsvorsitzender Ratsherr Eckert den Vorsitz an das älteste dazu bereite Ratsmitglied ab. Ratsherr Rohde übernahm damit den Vorsitz, obwohl Ratsherr Rosenhagen älter ist, aber keinen Einspruch erhob.

Ratsherr Schwarz beantragte geheime Wahl.

Die Wahl des Ratsvorsitzenden wurde mit vorbereiteten Stimmzetteln in einer geheimen Abstimmung, Wahlkabine und Stimmzettelurne, durchgeführt.

Ratsherr Rohde ernannte die Ratsfrauen Heller und Rosenow zu Stimmauszählern.

Die Auszählung ergab 21 gültige Stimmzettel mit folgendem Ergebnis:

Für die Wahl des Ratsvorsitzenden Ratsherr erhielt Ratsherr Walecki 14 Stimmen und Ratsherr Eckert 7 Stimmen.

Damit wurde Ratsherr Walecki zum neuen Ratsvorsitzenden gewählt.

Ratsherr Walecki nahm die Wahl an und Ratsherr Rohde übergab den Vorsitz an Ratsherrn Walecki.