Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Gemäß § 61 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung des Ratsvorsitzenden.

In der konstituierenden Sitzung des Rates am 04. November 2021 wurde Ratsfrau Assing zur 2. stellv. Ratsvorsitzenden gewählt.

Mit Beschluss des Rates am 24. November 2022 wurde festgestellt, dass Ratsfrau Assing ihren Sitz im Rat durch Wegzug verloren hat.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 67 NKomVG)

Gewählt wird schriftlich; liegt nur ein Wahlvorschlag vor, kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Ratsherr Schöne schlug Ratsfrau Rosenow zur Wahl vor.

Ratsherr Haye-Warfelmann beantragte geheime Wahl.

Die Wahl der 2. stellv. Ratsvorsitzenden wurde mit vorbereiteten Stimmzetteln in einer geheimen Abstimmung, Wahlkabine und Stimmzettelurne, durchgeführt.

Ratsvorsitzender Walecki ernannte die Ratsherren Haye-Warfelmann und Ruminski zu Stimmauszählern.

Die Auszählung ergab 21 gültige Stimmzettel mit folgendem Ergebnis:

Für die die Wahl zur 2. stellv. des Ratsvorsitzenden stimmten 15 Ratsmitglieder für Ratsfrau Rosenow und 6 Ratsmitglieder dagegen.

Damit wurde Ratsfrau Rosenow zur 2. stellv. Ratsvorsitzenden gewählt.

Ratsfrau Rosenow nahm die Wahl an

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

 6

Enthaltung:

 -