Sitzung: 09.02.2023 Rat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG ist für jede Beigeordnete oder jeden Beigeordneten eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen und Vertreter, die derselben Fraktion angehören, vertreten sich untereinander. Erhält eine Fraktion oder Gruppe nur 1 Sitz im Verwaltungsausschuss, können 2 Vertreterinnen oder Vertreter bestimmt werden.
Die Fraktionen und Gruppe bestimmen folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter der Beigeordneten:
SPD-Fraktion:
Beigeordnete: Ratsfrau Heller Vertreterin: Ratsfrau Drees
Beigeordneter: Ratsherr von Lübken Vertreter: Ratsherr Helling
CDU/NFL-Gruppe:
Beigeordnete: Ratsfrau Sudbrink Vertreter: Ratsherr Haye-Warfelmann
Beigeordneter: Ratsherr Ammermann Vertreterin: Ratsfrau Ludwig
FDP-Fraktion:
Beigeordneter: Ratsherr Schöne Vertreter: Ratsherr Bade
Vertreter: Ratsherr Walecki
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Beigeordnete: Ratsfrau Warnken Vertreterin: Ratsfrau Rosenow
Vertreter: Ratsherr Schwarz
UWL-Fraktion:
Beratendes Mitglied: Ratsherr Vertreter: Ratsherr Wohlers
Der Rat nahm die Bestimmung der Vertreterinnen und Vertreter der Beigeordneten und des beratenden Mitgliedes im Verwaltungsausschuss zur Kenntnis.