Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG ist für jede Beigeordnete oder jeden Beigeordneten eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen und Vertreter, die derselben Fraktion angehören, vertreten sich untereinander. Erhält eine Fraktion oder Gruppe nur 1 Sitz im Verwaltungsausschuss, können 2 Vertreterinnen oder Vertreter bestimmt werden.

Die Fraktionen und Gruppe bestimmen folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter der Beigeordneten:

SPD-Fraktion:

Beigeordnete: Ratsfrau Heller                       Vertreterin: Ratsfrau Drees

Beigeordneter: Ratsherr von Lübken            Vertreter: Ratsherr Helling

CDU/NFL-Gruppe:

Beigeordnete: Ratsfrau Sudbrink                  Vertreter: Ratsherr Haye-Warfelmann

Beigeordneter: Ratsherr Ammermann           Vertreterin: Ratsfrau Ludwig

FDP-Fraktion:

Beigeordneter: Ratsherr Schöne                    Vertreter: Ratsherr Bade

                                                                       Vertreter: Ratsherr Walecki

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Beigeordnete: Ratsfrau Warnken                  Vertreterin: Ratsfrau Rosenow

                                                                       Vertreter: Ratsherr Schwarz

UWL-Fraktion:

Beratendes Mitglied: Ratsherr                       Vertreter: Ratsherr Wohlers

 

Der Rat nahm die Bestimmung der Vertreterinnen und Vertreter der Beigeordneten und des beratenden Mitgliedes im Verwaltungsausschuss zur Kenntnis.