Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG kann der Rat bis zu 3 ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin aus den Beigeordneten wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 67 NKomVG)

Sie führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin bzw. stellvertretender Bürgermeister. Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung, wenn sie bestehen soll.

Gewählt wird schriftlich; liegt nur ein Wahlvorschlag vor, kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Ratsfrau Warnken schlug Ratsherrn Schöne zur Wahl des 1. stellv. Bürgermeister und Ratsherr Rosenhagen Ratsfrau Sudbrink als 1. stellv. Bürgermeisterin vor.

Ratsherr Schwarz beantragte geheime Wahl.

Ratsvorsitzender Walecki bestimmte die Ratsherren Haye-Warfelmann und Ruminski zu Stimmauszählern.

Die Wahl der 1. stellv. Bürgermeisterin bzw. des 1. stellv. Bürgermeisters wurde mit vorbereiteten Stimmzetteln in einer geheimen Abstimmung, Wahlkabine und Stimmzettelurne, durchgeführt.

Die Auszählung ergab 21 gültige Stimmzettel mit folgendem Ergebnis:

Ratsherr Schöne erhielt 13 Stimmen.

Ratsfrau Sudbrink erhielt 8 Stimmen.

Damit wurde Ratsherr Schöne zum 1. Stellv. Bürgermeister gewählt. Ratsherr Schöne nahm die Wahl an.

 

Ratsherr Rohde schlug Ratsfrau Heller und Ratsherr Rosenhagen Ratsfrau Sudbrink zur Wahl der als 2. stellv. Bürgermeisterin vor.

Ratsfrau Ludwig beantragte geheime Wahl.

Ratsvorsitzender Walecki bestimmte die Ratsherren Haye-Warfelmann und Ruminski zu Stimmauszählern.

Die Wahl der 2. stellv. Bürgermeisterin wurde mit vorbereiteten Stimmzetteln in einer geheimen Abstimmung, Wahlkabine und Stimmzettelurne, durchgeführt.

Die Auszählung ergab 21 gültige Stimmzettel mit folgendem Ergebnis:

Ratsfrau Heller erhielt 14 Stimmen.

Ratsfrau Sudbrink erhielt 7 Stimmen.

Damit wurde Ratsfrau Heller zur 2. Stellv. Bürgermeisterin gewählt. Ratsfrau Heller nahm die Wahl an.