Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zwei Einwohner fragen nach, warum keine Ampelanlage installiert wurde, die geschwindigkeitsabhängig ist. Fachbereichsleiter Paack stellt klar, dass die Installation durch das Land Niedersachsen erfolgt ist. Es handelt sich um eine Fußgängerampel, welche bei Bedarf vom/von der Nutzer/in betätigt wird, damit eine sichere Fahrbahnquerung möglich ist. Die beiden Einwohner bitten um eine Umstellung der Ampelbedarfsschaltung (nicht Fußgänger/innen melden Bedarf an, sondern der motorisierte Verkehr). Hierdurch soll die Geschwindigkeit angepasster werden und Geschwindigkeitsüberschreitungen verhindert werden. Die Gemeindeverwaltung wird dies entsprechend an die NLStbV weitergeben.