Sachverhalt: In dem Haushalt 2023 sind Mittel in Höhe von 8.000 Euro für die Förderung von selbstgenutzten „Balkonsolarmodulen“ („Balkonkraftwerke“) bereitgestellt. Die hier vorliegende und zu beschließende Richtlinie der Gemeinde orientiert sich an der Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung derselben Anlagen. Ohne Richtlinie kann ein Förderverfahren nicht durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten des Haushaltes kann das Förderverfahren eröffnet werden.

 

Der Ausschuss empfahl die beigefügte Richtlinie mit folgender Änderung:

Das Förderpaket Bund ist zu berücksichtigen und dass nur ein Antrag pro Haushalt gestellt

werden darf.

 

Ratsherr Schöne beantragt, dass bei der Förderrichtlinie der Punkt 8 - „Beginn der Förderung“ komplett gestrichen wird.

 

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

  2

Nein:

  3

Enthaltung:

  5

 

Des Weiteren wurde beantragt, dass der vorletzte Satz vom Punkt 8 – „Beginn der Förderung“:

 

Anträge, die nach dem 07.07.2023, 23.59 Uhr eingehen, können nicht berücksichtigt

werden“

 

gestrichen werden soll.

 

Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

  10

Nein:

   0

Enthaltung:

   0