In den Haushalt 2023 sind Mittel in Höhe von 8.000,00 Euro für die Förderung von selbstgenutzten „Balkonsolarmodulen“ („Balkonkraftwerke“) bereitgestellt worden.

Die vorliegende Richtlinie der Gemeinde orientiert sich an der Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung derselben Anlagen. Ohne Richtlinie kann ein Förderverfahren nicht durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten des Haushaltes kann das Förderverfahren eröffnet werden.

In seiner Sitzung am 01.06.2023 hat der Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur empfohlen, die vorliegende Richtlinie der Gemeinde mit folgenden Änderungen zu beschließen:

  • Das Förderpaket Bund ist zu berücksichtigen und pro Haushalt kann nur 1 Antrag gestellt werden.
  • In Punkt 8 der Richtlinie „Beginn der Förderung“ soll der vorletzte Satz „Anträge, die nach dem 07.07.2023, 23.59 Uhr eingehen, können nicht berücksichtigt werden“ gestrichen werden.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 empfohlen, die Richtlinie mit den empfohlenen Änderungen zu beschließen.

Ratsherr Schöne wies auf die Streichung in Punkt 8 der Richtlinie hin und dass auch Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 800 Watt gefördert werden. Dazu erklärte Fachbereichsleiter Kwiske, dass zurzeit 600 Watt Leistung der Stand der Technik sei und der Passus durch „nach Vorgaben der VDE (Verband der Elektrotechnik)“ ersetzt wird.

Zum Antragsverfahren wurde informiert, dass die Anträge ab dem 26.06.2023 auf Papier im Rathaus zu bekommen sind oder auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden können. Die Annahme der Anträge erfolgt ab dem 03.07.2023 per Email oder Abgabe auf Papier. Jeweils 20 Anträge, Email und Papier, werden dann berücksichtigt. Die Annahme und Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die Klimamanagerin, Frau Saifi.

Die Bekanntgabe des Verfahrens erfolgt auf der Webseite der Gemeinde und Veröffentlichung in der Presse.

Der Rat beschloss einstimmig die Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarmodulen. Diese tritt mit Ratsbeschluss in Kraft. Weitere Bedingungen sind in der Richtlinie beschrieben.

 


Sachverhalt: In den Haushalt 2023 sind Mittel in Höhe von 8.000 Euro für die Förderung von selbstgenutzten „Balkonsolarmodulen“ („Balkonkraftwerke“) bereitgestellt. Die hier vorliegende und zu beschließende Richtlinie der Gemeinde orientiert sich an der Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung derselben Anlagen. Ohne Richtlinie kann ein Förderverfahren nicht durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten des Haushaltes kann das Förderverfahren eröffnet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

 -

Enthaltung:

 -