Der
Fachbereich III – Finanzen hat im Dezember 2022 den Jahresabschlussbericht 2015
dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte
gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom 09.01.2023 bis 03.03.2023 den
Jahresabschluss 2015.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 berichtet das
Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem
für die Entlastung der im Jahre 2015 amtierenden Bürgermeisterin relevante
Bemerkungen zusammengefasst sind. Der Schlussbericht liegt dem Rat zusammen mit
dem Jahresabschlussbericht 2015 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme
des Fachbereichs III - Finanzen vor.
Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.
Auszug
Anfang
Das
Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang – der Gemeinde
Lemwerder für das Haushaltsjahr 2015 geprüft. In die Prüfung wurde die
Buchführung einbezogen.
Die Buchführung
sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen
Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung der Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die Aufgabe des
Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Nach den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss teilweise nicht
den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde Lemwerder
insbesondere aus
folgenden Gründen eingeschränkt richtig dar:
[B] Die Buchführung war in Einzelfällen unstimmig und konnte auch von
der Gemeinde nicht aufgeklärt werden (vgl. 4.4).
[B] Es wurde keine
Inventur im erforderlichen Umfang vorgenommen (vgl. 4.2).
[B] Der Bilanzausweis
der Sonderposten weicht in Summe um rd. 659 T€ vom Ausweis der Sonderposten im
Anlagengitter ab. Die Gemeinde konnte nicht aufklären, welcher Ausweis korrekt
ist (vgl. 4.4 und 5.4.7).
[B] Der
Jahresfehlbetrag wird aufgrund der nicht vorgenommenen Wertberichtigungen auf
Forderungen (vgl. 5.4.4) sowie des fehlerhaften Ausweises der Pensions- und
Beihilferückstellungen (vgl. 5.4.9) um rd. 147 T EUR zu gering ausgewiesen.
Auszug
Ende
Der um die
Stellungnahme ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des
Rates über den Jahresabschluss 2015 und die Entlastung der im Jahr 2015 amtierenden
Bürgermeisterin.
Das Jahresergebnis 2015 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag
von 9.350,876,93 € aus. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2015,
sondern erst zum 01.01.2016 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2015
nicht.
Die Bilanzsumme verringert sich von 44.615.230,21 € auf 34.689.682,79 €.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v.
Aufwendungen |
38.913,73 € |
Auszahlungen |
897.152,63 € |
getätigt.
Die Auflistung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden ab Seite 86 aufgelistet.
Die gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zustimmungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen betragen
Aufwendungen |
38.913,73 € |
Auszahlungen |
890.337,75 € |
Der Rat
beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die
Entlastung der Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie
mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.
Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung hat in seiner Sitzung
am 15.06.2023 mehrheitlich und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
22.06.2023 empfohlen, die Jahresrechnung zu beschließen und Entlastung zu
erteilen.
Zum Beschluss der Jahresrechnung und der Entlastung der Bürgermeisterin
erfolgte getrennte Abstimmung.
Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)
gemäß § 129 Abs. 1. Satz 3 NKomVG die vorliegende Jahresrechnung 2015. Der
Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes beträgt 9.350,876,93 Euro.
Der Rat erteilte der im Jahre 2015 amtierenden Bürgermeisterin mit
Stimmenmehrheit (6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen) Entlastung.
Sachverhalt: Der Fachbereich III – Finanzen hat im Dezember
2022 den Jahresabschlussbericht 2015 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis
Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der
Zeit vom 09.01.2023 bis 03.03.2023 den Jahresabschluss 2015.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2015 amtierenden Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit dem Jahresabschlussbericht 2015 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.
Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.
Auszug Anfang
Das Rechnungsprüfungsamt
hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang – der Gemeinde Lemwerder für das
Haushaltsjahr 2015 geprüft. In die Prüfung wurde die Buchführung einbezogen.
Die Buchführung sowie die
Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des
Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der
Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die Aufgabe des
Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Nach den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss teilweise nicht den
gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde Lemwerder insbesondere aus folgenden Gründen
eingeschränkt richtig dar:
[B] Die Buchführung war in Einzelfällen unstimmig und konnte auch
von der Gemeinde nicht aufgeklärt werden (vgl. 4.4).
[B] Es wurde keine Inventur im erforderlichen Umfang vorgenommen
(vgl. 4.2).
[B] Der Bilanzausweis der Sonderposten weicht in Summe um rd. 659
T€ vom Ausweis der Sonderposten im Anlagengitter ab. Die Gemeinde konnte nicht
aufklären, welcher Ausweis korrekt ist (vgl. 4.4 und 5.4.7).
[B] Der Jahresfehlbetrag wird aufgrund der nicht vorgenommenen
Wertberichtigungen auf Forderungen (vgl. 5.4.4) sowie des fehlerhaften
Ausweises der Pensions- und Beihilferückstellungen (vgl. 5.4.9) um rd. 147 TEUR
zu gering ausgewiesen.
Auszug Ende
Der um die Stellungnahme ergänzte Schlussbericht ist
Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss 2015 und die
Entlastung der im Jahr 2015 amtierenden Bürgermeisterin.
Das Jahresergebnis 2015 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 9.350,876,93 € aus. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2015, sondern erst zum 01.01.2016 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2015 nicht.
Die Bilanzsumme verringert sich von 44.615.230,21 € auf 34.689.682,79 €.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v.
Aufwendungen |
38.913,73 € |
Auszahlungen |
897.152,63 € |
getätigt.
Die Auflistung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden ab Seite 86 aufgelistet.
Die gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zustimmungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen betragen
Aufwendungen |
38.913,73 € |
Auszahlungen |
890.337,75 € |
Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung der Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.
Anlagen:
- Jahresabschlussbericht 2015
- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
- Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015