Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es ergaben sich drei Wortmeldungen.

 

Eine Frage wurde direkt an Ratsherrn Wohlers gestellt, warum mit einem Planungsbüro in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden sollte. Dazu erklärte Ratsherr Wohlers, wenn aus seiner Sicht u.a. vertragliche Themen oder Konditionen des Planungsbüros behandelt werden, hält er dies für erforderlich.

 

Zur Veränderungssperre erklärte Fachbereichsleiter Paack, dass die Erstellung von PV-Anlagen nicht davon erfasst sein wird.

 

Zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde wurde erklärt, dass dies Recht nicht allgemein gilt, sondern im Rahmen der Gesetze erfolgt, z.B., wenn entsprechende bauliche Planungen vorliegen.