Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beratungsgrundlage bildetet die Sitzungsvorlage, die von Fachbereichsleiterin Niehus ergänzt wurde. Aufgrund der Grundsteuerreform sind die Hebesätze in der Grundsteuer für 2025 anzupassen.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Hebesätze der umliegenden Kommunen zur Verfügung zu stellen.