Sitzung: 14.09.2023 Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 3/027/2023
Beratungsgrundlage bildetet die Sitzungsvorlage, die von Fachbereichsleiterin Niehus ergänzt wurde. Aufgrund der Grundsteuerreform sind die Hebesätze in der Grundsteuer für 2025 anzupassen.
Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Hebesätze der umliegenden Kommunen zur Verfügung zu stellen.