Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fachbereichsleiterin Niehus erklärte, dass der vorliegende Finanzzwischenbericht aufgrund von aktuellen Entwicklungen seit Aufstellung des Finanzzwischenberichts zum 31.08.2023 eine Aktualisierung des voraussichtlichen Ergebnisses erfordert.

Weiterhin machte Frau Niehus deutlich, dass alle vorgelegten Zahlen nur eine vorläufige Schätzung ist. Entsprechende Anpassungen sind jederzeit möglich.

Durch eine aktuelle Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von 6,3 Mio. Euro wird sich voraussichtlich ein Fehlbetrag von 7 Mio. Euro ergeben. Daher wird eine Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Da die Rückzahlung vor dem 30.09.2023 erfolgt, verringert sich die Kreisumlage für 2024 für die Gemeinde Lemwerder an den Landkreis.

Aufgrund des voraussichtlichen Fehlbetrages ist eine Haushaltssperre notwendig.

Anschließend wurden Nachfragen zur Haushaltssperre und der Gewerbesteuerrückzahlung durch die Verwaltung beantwortet.

Die Haushaltssperre wird durch die Bürgermeisterin ausgesprochen und gilt ab Montag, 18.09.2023. Die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits über die Sperre informiert.

Zur Rückzahlung berichtet Frau Niehus, dass die Zahlung gesichert ist.

Die Gewerbesteuer wird fließend im Jahr durch die Informationen der Gewerbebetriebe angepasst. Durch die Festsetzung der Gewerbsteuer für Vorjahre durch das Finanzamt, ergeben sich immer wieder Nachzahlungen der Betriebe, aber auch Rückzahlungen durch die Gemeinde. In diesem Fall hatte der Gewerbebetrieb vorab telefonisch darüber informiert. Der Bescheid durch das Finanzamt ging am 05.09.2023 in der Verwaltung ein.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: