Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Ratsherr Denis Walecki, der auch Ratsvorsitzender war, hat sein Ratsmandat mit Schreiben vom 14.09.2023 zurückgeben.

Der Rat hat in seiner heutigen Sitzung gemäß § 52. 2 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festgestellt.

Gemäß § 61 Abs. 1 NKomVG muss ein neuer Ratsvorsitzender gewählt werden.

Gewählt wird schriftlich; wird nur ein Wahlvorschlag abgegeben, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, welches durch den Vorsitzenden gezogen wird. (§ 67 NKomVG).

Vorschlagsberechtigt sind jedes Ratsmitglied und die im Rat vertretenden Fraktionen oder Gruppen.

 Anmerkung: Liegt nur 1 Wahlvorschlag vor, so kann auf Zuruf oder Handzeichen gewählt werden,

wenn niemand widerspricht. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, wird schriftlich gewählt. Dazu werden vorbereitete Stimmzettel verteilt. Vom Altersvorsitzenden werden 2 Ratsmitglieder als Stimmauszähler bestimmt

Wird geheime Wahl beantragt, werden ebenfalls Stimmzettel ausgegeben. Die Wahl erfolgt unbeobachtet in einer entsprechenden Wahlkabine und die Stimmzettel werden in einer Wahlurne gesammelt. Auch hierzu werden Stimmzettel verteilt und 2 Stimmauszähler bestimmt.

Verlangt jemand schriftlich zu wählen oder geheime Wahl

 

Herr Ruminski (SPD) schlug Frau Viktoria Heller (SPD) als neue Ratsvorsitzende vor.

Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.

 

Frau Sudbrink (CDU) beantragte geheime Wahl.

 

Entsprechende Stimmzettel wurden vorbereitet und eine geheim Wahl durchgeführt.

 

Der Rat stimmte wie folgt über den Wahlvorschlag Viktoria Heller ab:

15 Ja-Stimmen

  2 Nein-Stimmen

  2 Enthaltungen

 

Frau Heller nahm die Wahl an und übernahm von dem stv. Vorsitzenden Eckert die weitere Führung der Ratssitzung.

 


Sachverhalt:

 

Ratsherr Denis Walecki, der auch Ratsvorsitzender war, hat sein Ratsmandat mit Schreiben vom 14.09.2023 zurückgeben.

 

Der Rat hat in seiner heutigen Sitzung gemäß § 52. 2 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festgestellt.

 

Gemäß § 61 Abs. 1 NKomVG muss ein neuer Ratsvorsitzender gewählt werden.

 

Gewählt wird schriftlich; wird nur ein Wahlvorschlag abgegeben, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, welches durch den Vorsitzenden gezogen wird. (§ 67 NKomVG).

 

Vorschlagsberechtigt sind jedes Ratsmitglied und die im Rat vertretenden Fraktionen oder Gruppen.

 

In der Sitzung vom 09.02.2023 wurden Miles Eckert als 1. Stv. Ratsvorsitzender gewählt sowie Brigitta Rosenow als 2. Stv. Ratsvorsitzende.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

 2

Enthaltung:

 2