Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Ratsfrau Heller merkte folgende Ergänzung zur Niederschrift vom 21.09.2023 an.

„Jedes Kind ab dem Alter von einem Jahr hat einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.“

 

Die Niederschrift vom 21.09.2023 wurde mehrheitlich angenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

1