Sitzung: 09.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familien und Senioren
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Ratsfrau Heller merkte folgende Ergänzung zur Niederschrift vom 21.09.2023 an.
„Jedes Kind ab dem Alter von einem Jahr hat einen Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.“
Die Niederschrift vom 21.09.2023 wurde mehrheitlich angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |