Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Kommunen haben gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

Sie ist zudem zwingend notwendig, wenn Elemente der Haushaltssatzung zu aktualisieren sind.

Durch die erhebliche Rückzahlung der Gewerbesteuer im September 2023 wurden diese Tatbestandsmerkmale erfüllt.

Die Bürgermeisterin erklärte mit Eintritt des Ereignisses eine Haushaltssperre für die Gemeinde Lemwerder. Stichtag: 18.09.2023.

Seither tätigte die Gemeinde Lemwerder ausschließlich Ausgaben zu der eine vertragliche oder rechtliche Verpflichtung bestand oder welche zur Ausrechterhaltung des laufenden Betriebs erforderlich waren.

Der Nachtragshaushalt enthält alle erheblichen Änderungen der Ansätze für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, vgl. § 8 KomHKVO.

Seit Verhängung der Haushaltssperre wurden mögliche Abweichungen von der Ursprungsprognose ermittelt sowie Maßnahmen benannt, dessen Umsetzung innerhalb des Haushaltsjahres nicht realisierbar sind.

Diese Veränderungen zu den bisherigen Festsetzungen des Ursprungsplans wurden nun zusammengefasst und dem Rat vorgelegt.

Als Ergänzung zur Nachtragshaushaltsversion vom 05.12.2023 wurden Veränderungen im Bereich der Feuerwehren vorgestellt.

Im Haushalt 2023 waren nachfolgende Ansätze vorhanden:

Produkt

Planansatz

Beschreibung

Investitions-nummer

Jahr

OFW Lemwerder

26.200,00

TH-Satz Schere + Spreizer + Motorpumpenaggregat

I1.230016.510

2023

OFW Bardewisch

10.700,00

Motorpumpenaggregat 261595 E-70W + SAH 20

I1.230021.510.001

2023

OFW Bardewisch

8.400,00

Rettungszylinder RZ1 und RZ2

I1.230021.510.002

2023

Mittelfristige Planung

OFW Bardewisch

6.700,00

Spreizer

I1.230021.510.003

2024

OFW Bardewisch

6.400,00

Schneidgerät

I1.230021.510.004

2025

OFW Bardewisch

5.500,00

Kombigerät

I1.230021.510.005

2026

Aufgrund von defekten an den vorhandenen TH-Satz-Werkzeugen ist nun eine Neuanschaffung aller Werkzeuge aus feuerwehrtechnischer Sicht dringend erforderlich.

Dadurch ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe von min. 8.000,00 Euro, welche aus den noch verfügbaren Mitteln für die Anschaffung des Containers der OFW Lemwerder gedeckt werden können.

Maßnahme

Produktbezeichnung

Mittel im HH 2023

TH-Satz

OFW Lemwerder

26.200,00 €

Motorpumpenaggregat

OFW Bardewisch

10.700,00 €

Rettungszylinder

OFW Bardewisch

8.400,00 €

Pedalschneider

OFW Bardewisch

2.000,00 €

Gesamt:

47.300,00 €

 

Maßnahme

Produktbezeichnung

Kostenschätzung auf Grundlage unverbindliches Angebot, gesamt

Schere

OFW Lemwerder und Bardewisch je 1

18.200,00 €

Spreizer

OFW Lemwerder und Bardewisch je 1

19.200,00 €

Hydraulikpumpe

OFW Lemwerder und Bardewisch je 1

9.900,00 €

Pedalschneider

OFW Lemwerder und Bardewisch je 1

3.700,00 €

Rettungszylinder

OFW Lemwerder 2Stk

4.000,00 €

Kostenschätzung Gesamt:

55.000,00 €

 

Deckungsvorschlag:

Produkt

Produktbezeichnung

Plan

Voraus-
sichtliches Ist

Rest

I1.230019.510

Container OFW Lemwerder

        200.000,00 €

   156.300,00 €

   43.700,00 €

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben soll im Nachtragshaushalt, wie vorstehend beschrieben, ergänzt werden. Die finanzielle Deckung ist notwendig, damit eine Ausschreibung durch die Verwaltung veranlasst werden kann. Es dürfen nur Maßnahmen ausgeschrieben werden, die im Haushalt durch entsprechende Finanzmittel gedeckt sind.

Nach einer ersten Vorstellung und Beratung im Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung am 07.12.2023, erfolgte in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Gemeindeentwicklung sowie im Verwaltungsausschuss am 14.12.2023 die weitere Beratung und Beschlussempfehlung.

Der Rat stimmte dem Nachtragshaushaltsplan 2023 mit Stimmenmehrheit (7 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) nicht zu.

 


Die Kommunen haben gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

Sie ist zudem zwingend notwendig, wenn Elemente der Haushaltssatzung zu aktualisieren sind.

Durch die erhebliche Rückzahlung der Gewerbesteuer im September 2023 wurden diese Tatbestandsmerkmale erfüllt.

Die Bürgermeisterin erklärte mit Eintritt des Ereignisses eine Haushaltssperre für die Gemeinde Lemwerder. Stichtag: 18.09.2023.

Seither tätigte die Gemeinde Lemwerder ausschließlich Ausgaben zu der eine vertragliche oder rechtliche Verpflichtung bestand oder welche zur Ausrechterhaltung des laufenden Betriebs erforderlich waren.

 

Der Nachtragshaushalt enthält alle erheblichen Änderungen der Ansätze für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, vgl. § 8 KomHKVO).
Seit Verhängung der Haushaltssperre wurden mögliche Abweichungen von der Ursprungsprognose ermittelt sowie Maßnahmen benannt, dessen Umsetzung innerhalb des Haushaltsjahres nicht realisierbar sind.

Diese Veränderungen zu den bisherigen Festsetzungen des Ursprungsplans wurden nun zusammengefasst und dem Rat vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen/ der Verwaltungsausschuss / der Rat den Nachtragshaushaltsplan 2023.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 7

Nein:

10

Enthaltung:

 2