Die Kommunen haben gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
Sie ist zudem zwingend notwendig, wenn Elemente der Haushaltssatzung zu aktualisieren sind.
Durch die erhebliche Rückzahlung der Gewerbesteuer im September 2023 wurden diese Tatbestandsmerkmale erfüllt.
Die Bürgermeisterin erklärte mit Eintritt des Ereignisses eine Haushaltssperre für die Gemeinde Lemwerder. Stichtag: 18.09.2023.
Seither tätigte die Gemeinde Lemwerder ausschließlich Ausgaben zu der eine vertragliche oder rechtliche Verpflichtung bestand oder welche zur Ausrechterhaltung des laufenden Betriebs erforderlich waren.
Der Nachtragshaushalt enthält alle erheblichen Änderungen der Ansätze für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, vgl. § 8 KomHKVO.
Seit Verhängung der Haushaltssperre wurden mögliche Abweichungen von der Ursprungsprognose ermittelt sowie Maßnahmen benannt, dessen Umsetzung innerhalb des Haushaltsjahres nicht realisierbar sind.
Diese Veränderungen zu den bisherigen Festsetzungen des Ursprungsplans wurden nun zusammengefasst und dem Rat vorgelegt.
Als Ergänzung
zur Nachtragshaushaltsversion vom 05.12.2023 wurden Veränderungen im Bereich
der Feuerwehren vorgestellt.
Im Haushalt
2023 waren nachfolgende Ansätze vorhanden:
Produkt |
Planansatz |
Beschreibung |
Investitions-nummer |
Jahr |
OFW Lemwerder |
26.200,00 |
TH-Satz Schere + Spreizer +
Motorpumpenaggregat |
I1.230016.510 |
2023 |
OFW Bardewisch |
10.700,00 |
Motorpumpenaggregat
261595 E-70W + SAH 20 |
I1.230021.510.001 |
2023 |
OFW Bardewisch |
8.400,00 |
Rettungszylinder
RZ1 und RZ2 |
I1.230021.510.002 |
2023 |
Mittelfristige Planung |
||||
OFW Bardewisch |
6.700,00 |
Spreizer
|
I1.230021.510.003 |
2024 |
OFW Bardewisch |
6.400,00 |
Schneidgerät |
I1.230021.510.004 |
2025 |
OFW Bardewisch |
5.500,00 |
Kombigerät
|
I1.230021.510.005 |
2026 |
Aufgrund von
defekten an den vorhandenen TH-Satz-Werkzeugen ist nun eine Neuanschaffung
aller Werkzeuge aus feuerwehrtechnischer Sicht dringend erforderlich.
Dadurch ergibt
sich eine überplanmäßige Ausgabe von min. 8.000,00 Euro, welche aus den noch
verfügbaren Mitteln für die Anschaffung des Containers der OFW Lemwerder
gedeckt werden können.
Maßnahme |
Produktbezeichnung |
Mittel im HH 2023 |
TH-Satz |
OFW
Lemwerder |
26.200,00 € |
Motorpumpenaggregat |
OFW
Bardewisch |
10.700,00 € |
Rettungszylinder |
OFW
Bardewisch |
8.400,00 € |
Pedalschneider |
OFW
Bardewisch |
2.000,00 € |
Gesamt:
|
47.300,00
€ |
Maßnahme |
Produktbezeichnung |
Kostenschätzung auf Grundlage
unverbindliches Angebot, gesamt |
Schere |
OFW
Lemwerder und Bardewisch je 1 |
18.200,00 € |
Spreizer |
OFW
Lemwerder und Bardewisch je 1 |
19.200,00 € |
Hydraulikpumpe |
OFW
Lemwerder und Bardewisch je 1 |
9.900,00 € |
Pedalschneider |
OFW
Lemwerder und Bardewisch je 1 |
3.700,00 € |
Rettungszylinder |
OFW
Lemwerder 2Stk |
4.000,00 € |
Kostenschätzung
Gesamt: |
55.000,00
€ |
Deckungsvorschlag:
Produkt |
Produktbezeichnung |
Plan |
Voraus- |
Rest |
I1.230019.510 |
Container OFW Lemwerder |
200.000,00 € |
156.300,00 € |
43.700,00 € |
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben soll im Nachtragshaushalt, wie vorstehend beschrieben, ergänzt werden. Die finanzielle Deckung ist notwendig, damit eine Ausschreibung durch die Verwaltung veranlasst werden kann. Es dürfen nur Maßnahmen ausgeschrieben werden, die im Haushalt durch entsprechende Finanzmittel gedeckt sind.
Nach einer ersten Vorstellung und Beratung im Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung am 07.12.2023, erfolgte in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Gemeindeentwicklung sowie im Verwaltungsausschuss am 14.12.2023 die weitere Beratung und Beschlussempfehlung.
Der Rat stimmte dem Nachtragshaushaltsplan 2023 mit Stimmenmehrheit (7 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) nicht zu.
Die Kommunen haben gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
Sie ist zudem zwingend notwendig, wenn Elemente der Haushaltssatzung zu aktualisieren sind.
Durch die erhebliche Rückzahlung der Gewerbesteuer im September 2023 wurden diese Tatbestandsmerkmale erfüllt.
Die Bürgermeisterin erklärte mit Eintritt des Ereignisses eine Haushaltssperre für die Gemeinde Lemwerder. Stichtag: 18.09.2023.
Seither tätigte die Gemeinde Lemwerder ausschließlich Ausgaben zu der eine vertragliche oder rechtliche Verpflichtung bestand oder welche zur Ausrechterhaltung des laufenden Betriebs erforderlich waren.
Der Nachtragshaushalt enthält alle erheblichen Änderungen
der Ansätze für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im
Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, vgl. § 8 KomHKVO).
Seit Verhängung der Haushaltssperre wurden mögliche Abweichungen von der
Ursprungsprognose ermittelt sowie Maßnahmen benannt, dessen Umsetzung innerhalb
des Haushaltsjahres nicht realisierbar sind.
Diese Veränderungen zu den bisherigen Festsetzungen des Ursprungsplans wurden nun zusammengefasst und dem Rat vorgelegt.
Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen/ der Verwaltungsausschuss / der Rat den Nachtragshaushaltsplan 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
10 |
Enthaltung: |
2 |