Fachbereichsleiter Paack erläuterte die Sitzungsvorlage. Mit dem Beschluss soll die weitere Planung angestoßen werden.

Da Herr Kruse, Kruse Energie, anwesend war, wurde von Ratsherrn Wohlers vorgeschlagen, dass Herr Kruse noch etwas zu den Planungen sagen könnte. Seitens Ratsherrn Schöne ergaben sich Fragen zum Mähen und der weiteren landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen.

Dazu erklärte Herr Kruse, dass das zukünftige Mähen keine Probleme bereiten wird. Zudem sind 85% der landwirtschaftlichen Nutzung nachzuweisen. Mit der Anlage wird dann aus seiner Sicht Strom vor Ort hergestellt.

Da sich auf die vorgeschlagene Sitzungsunterbrechung von Ratsfrau Rosenow für weitere Wortmeldungen von Zuhörern niemand zu Wort meldete, war eine Unterbrechung nicht notwendig.

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfahl einstimmig, den für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40, "AGRI PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs.1 BauGB erforderlichen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

 


Die Gemeindeverwaltung hat auf Grund der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses vom 22.06.2023 einen städtebaulichen Vertrag mit der Kruse Energie zur Aufstellung eines Bebauungsplan mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplan zur Errichtung einer AGRI-PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen gefasst.

 

Ziel der Planung ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets die Realisierung und den Betrieb einer AGRI-PV-Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen Die regenerative, umweltfreundliche Erzeugung von Strom soll somit planungsrechtlich im Gemeindegebiet ermöglicht und gesichert werden.

 

Derzeit besteht für das Gebiet kein Bebauungsplan. Es ist planungsrechtlich demnach dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen, jedoch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Erweiterungsfläche überplant worden. Zur Realisierung der AGRI-PV-Freiflächenanlage ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die beiden Verfahren werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

Das Plangebiet von 17,8 ha befindet sich südlich der Industriestraße (Gemeindestraße), östlich der Motzener Straße (B212) und westlich zur Planungstrasse der „B212 Neu“. Die  Fläche ist intensiv genutztes Grünland der Landwirtschaft.

 

Als Anlagen zur Vorlage ist eine Vorhabenerläuterung, sowie erste Planentwürfe und Skizze zur geplanten Ausführung beigefügt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 -

Enthaltung:

 -