Herr Zippel von der P3 Planungsteam GbR mbH stellte seine Präsentation zu dem eingeladenen Thema vor. Er gab Informationen zu den Planunterlagen mit Begründungen und textlichen Festsetzungen.

Die Präsentation wurde den Ratsmitgliedern zuvor in Session freigegeben bzw. in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Herr Zippel wies auf die spezielle Bedeutung der AGRI-PV-Freiflächenanlage hin.

Dies bedeutet: Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik).

 

Die Modulstützen für die Solaranlagen werden ohne Betonfundamente nur mit Pfeilern im Lehmboden verbaut, so dass ein schneller Rückbau möglich wäre. Da die Fahrgassen sehr breit, zwischen 10 – 12 m, sind ist weiterhin landwirtschaftliche Nutzung unter den Modultischen möglich.

 

Der Verlauf und Abstand zur neuen B 212 wird bei der Erstellung des Planes berücksichtigt, ebenso wie die Umwelteinwirkungen auf Pflanzen, Tiere, Boden/Flächen, Wasser, Luft/Klima sowie dem Landschaftsbild.

 

Der Zeitplan ist beigefügt und eng gefasst.

 

Nach der Vorstellung durch Herrn Zippel wurden Fragen der Ausschussmitglieder gestellt:

 

Herr Bade wollte wissen, was damit gemeint ist, dass die Planung zum Neuentstehen von Arbeitsplätzen in der Region entstehen würden (Sh. Seite 20 Punkt 3.9. Begründung vorh. BPlan Nr. 40 Höhe Forstwirtschaft).

Herr Zippel meint damit die örtliche Bauwirtschaft (Sh. S. 20 Höhe Bauwirtschaft).

 

Des Weiteren fragte Herr Bade, ob im Falle eines Brandes genügend Löschwasserplätze eingeplant wären. Das Thema wird erst im Rahmen der Baugenehmigung geklärt, teilte Herr Zippel mit Sh. auch Seite 21 „Löschwasserversorgung“.

 

Frau Heller verließ von 18.40 – 18.55 Uhr den Ratssaal.

 

Herr Schöne fragte nach den Wirtschaftswegen. Seite 21 Punkt 3.10.

Wer übernimmt die Kosten der Sanierung der Wirtschaftswege, wenn diese im Rahmen des Aufbaus der Solaranlage nicht mehr befahrbar sind? Ist die Kosten-regulierung im Städtebaulichen Vertrag geregelt?

Da Herr Paack aus Krankheitsgründen nicht anwesend war, blieb die Antwort offen.

Herr Zippel teilte mit, dass die Module die aufgebaut werden, nicht sehr schwer sind, so dass die Wege durch das Gewicht nicht groß belastet werden würden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es handelt sich bei der Butzhauser Hellmer um einen Realverbandsweg, die durch eine Wegegenossenschaft unterhalten wird. Der Realverband hat gemäß seiner Satzung das Verbandsvermögen zu verwalten und für die Instandhaltung der Wege und Gewässer zu sorgen, die der Realverband zu unterhalten hat.

Der aktuelle städtebauliche Vertrag beschränkt sich auf die finanzielle Absicherung der Bauleitplanung und nicht um die bauliche Umsetzung. Der Punkt der baulichen Umsetzung ist über einen Durchführungsvertrag und die Mitbenutzung von öffentlichen Flächen (Bsp. Erschließung, Kabeldurchleitung des Netzanschlusses) über einen Nutzungsvertrag zu regeln.

 

 

Herr Ruminski erkundigte sich, warum im PPlan keine Höhenmeter angegeben worden sind.

Lt. Auskunft von Herrn Zippel regelt die Höhe der Vorhabens- und Erschließungsplan.

 

Frau Ludwig begrüßte das Vorhaben und fragte nach der Lebenszeit einer solchen Anlage.

 

Herr Kruse, als Zuhörer der Sitzung, teilte mit, dass die Anlagen auf 30 Jahre geplant werden. Seine jetzigen Anlagen sind 11-12 Jahre in Betrieb und weisen keinerlei Mängel auf. Ein Rückbau der neuen Anlage ist nicht vorgesehen.

 

Herr Schöne fragte nach dem Verordnungsgewässer, erwähnt auf Seite 23 unter Punkt 3.13. Verordnungsgewässer sind Gewässer III. Ordnung. Hier sind die Grundstückseigentümer, jeder in dem Gewässerabschnitt, der auf seinem Grundstück verläuft, zur Unterhaltung verpflichtet. Eine Aufreinigung der Gräben ist nach wie vor möglich.

 

Auf die Frage von Herrn Wohlers, wo die Zuführung des Stroms an die EWE stattfindet, antwortete Herr Kruse, dass er mit der EWE in Kontakt steht für ein Durchleitungsrecht der benachbarten Grundstücke. Der Übergabepunkt ist in einem Stromkasten an der Industriestraße.

 

Da kleine Grundstücksanteile im BPlan nicht mit der PV-Anlage von Herrn Kruse überbaut wären, wollte Herr Schwarz wissen, was mit den kleinen Restgrundstücken passiert. Der gesamte Bauteppich wäre Gewerbegebiet und dies wäre im Rahmen der Erstellung des BPlanes zu klären, was noch in diesem Bereich gebaut werden dürfte, erklärte Herr Zippel

 

Herr Wohlers regte an, über dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen zu sprechen.

 

Herr Schöne befürwortet das Vorhaben, kritisiert jedoch die Aussage auf Seite 14 Punkt 3.7 zum Landschaftsplan „keine nennenswerte Darlegung“ und bittet Herrn Zippel diese Bezeichnung zu ändern.

 

Zur Aussage auf Seite 17 des Umweltberichtes fragte Herr Schöne nach, ob man eine temporäre Verschmutzung des Niederschlagswassers dadurch vermeiden könnte, indem man festschreibt, dass die Baufahrzeuge vor der Zufahrt in diesem Gebiet gewaschen sein müssen. Dies verneinte Herr Zippel. Diese Anweisung kann nicht vorgeschrieben werden.

 

Frau Ludwig erkundigte sich, ab wann der Solarpark Gewinn abwirft und ob auch eine Beteiligung von Bürgern möglich wäre.

Herr Kruse klärte auf, dass bereits ab dem 1. Jahr Betrieb Gewinn erzielt wird.

Auf die 2. Frage von Frau Ludwig gab es keine Antwort.

 

Nach dem alle Fragen geklärt waren, kam es zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfahl einstimmig, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40, "AGRI PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

 

Herr Zippel und seine Mitarbeiterin Frau Schröder wurden um 19.10 Uhr vom Ausschussvorsitzenden verabschiedet.

 


Der Verwaltungsausschuss hat am 13.12.2023 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans zur Errichtung einer AGRI-PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Butzhausen gefasst.

 

Ziel der Planung ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets die Realisierung und den Betrieb einer AGRI-PV-Freiflächenanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen Die regenerative, umweltfreundliche Erzeugung von Strom soll somit planungsrechtlich im Gemeindegebiet ermöglicht und gesichert werden.

 

Das Plangebiet von 17,8 ha befindet sich südlich der Industriestraße (Gemeindestraße), östlich der Motzener Straße (B212) und westlich zur Planungstrasse der „B212 Neu“. Die  Fläche ist intensiv genutztes Grünland der Landwirtschaft.

 

Die Entwürfe der Planunterlagen mit Begründung und textlichen Festsetzungen werden am heutigen Sitzungstag durch das beauftragte Planungsbüro P3-Planungsteam aus Oldenburg erläutert.

 

Die Planunterlagen werden den Ratsmitgliedern und der Öffentlichkeit spätestens am 29.01.2024 vorgelegt. Sie können leider nicht zusammen mit dieser Beschlussvorlage verteilt werden, da das Planungsbüro noch Zeit für die Vorbereitung der Unterlagen benötigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0