Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Gieselmann vom Familienservice Weser-Ems eG stellte sich und das Projekt der Großtagespflegestellen vor. Er stellte dabei die Dringlichkeit des Betreuungsbedarfes zum einen aufgrund des Rechtsanspruches der Kinder unter drei Jahren auf einen Betreuungsplatz und zum anderen aufgrund des demographischen Wandels dar. Hierbei sei die Großtagespflegestelle eine schnell umsetzbare Variante, da auf vorhandene Gebäude zurückgegriffen werden kann. Außerdem betont er, dass in den Großtagespflegestellen sozialpädagogische Assistenten und Tagesmütter bevorzugt eingestellt werden und daher der Konkurrenzkampf um das Personal mit den Kommunalen Kindertageseinrichtungen gering sei.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Ruminski, wie die Vertretungsregelung in personellen Notständen aussieht, konnte Herr Gieselmann antworten, dass für die derzeit geplante Großtagespflegestelle zwei Gruppen á zwei festen Betreuern und je einer festen Vertretungskraft geplant sind. Sollte es jedoch zu einer personellen Notsituation kommen, kann jederzeit auf das Personal in den anderen Großtagespflegestellen der Region zurückgegriffen werden.

 

Aufgrund einer Frage von Ratsherrn Wohlers teilte Herr Gieselmann mit, dass Genossenschaftsmitglieder in erster Linie die Kunden sind und die Familienservice Weser-Ems eG derzeit aus 17 Mitgliedern besteht.

 

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Harald Schöne, wann eine solche Großtagespflegestelle umsetzbar wäre, antwortete Herr Gieselmann, bei schneller eindeutiger Entscheidungsfindung wäre es möglich, unter Vorbehalt, eine Großtagespflegestelle bis voraussichtlich dem neuen Kita-Jahr 2024/2025 umzusetzen.

Abschließend merkte er an, dass die Gemeinde Lemwerder die erste Kommune im Landkreis Wesermarsch wäre, die über den Familienservice eine Großtagespflegestelle einrichten würde. Im Landkreis Oldenburg und in der Stadt Oldenburg gibt es bereits mehrere Kommunen mit denen der Familienservice Weser-Ems zusammenarbeitet.